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Werbeobjekt

rechtliche oder natürliche Person, Sachlei­stung, Dienstleistung oder Idee, die bewor­ben werden soll (Werbung). Das Ausmaß ihrer Eignung als Werbeobjekt hängt von ih­rer Werbereife ab. Diese wird von Faktoren bestimmt, die in der Marktsituation, dem Werbeobjekt selbst bzw. im Werbungtrei­benden begründet sind: Existenz eines positiven Nachfrage­trends: Ist bereits eine positive Grundhaltung der Zielpersonen gegenüber dem Werbeobjekt vorhanden, wird die werbliche Aufgabe we­sentlich erleichtert. Negative Grundhal­tungen der Zielpersonen können durch Werbung nur sehr schwer in positive umge­wandelt werden. Möglichkeit der Differenzierung von Konkurrenzangeboten: Werbeobjekte, die sich in für die Präferenz der Zielpersonen bestimmenden Eigenschaf­ten positiv von ihren Konkurrenten unter­scheiden, sind einfacher zu bewerben als Werbeobjekte, die von den Zielpersonen als weitestgehend gleich mit konkurrierenden Angeboten angesehen werden. Bedeutung nicht unmittelbar einsichti­ger Merkmale: Sind alle wesentlichen Eigenschaften eines Werbeobjekts für die Zielpersonen augenfäl­lig, dann ist die Gestaltung der Werbebot­schaft schwieriger als wenn wesentliche Merkmale für die Zielpersonen nicht unmit­telbar einsichtig sind. Unter dieser Voraus­setzung können nämlich stärkere Assozia­tionsketten gebildet werden. Existenz starker positiver Motive: Haben die Zielpersonen starke positive Mo­tive in bezug auf die Art des Werbeobjekts im allgemeinen ist auch das spezifische Objekt reifer für den Einsatz der Werbung.
(5) Verfügbarkeit ausreichender finanzieller Mittel: Jede Werbekampagne benötigt ein Mindest­maß an finanziellen Mitteln, um erfolgreich sein zu können. Ist das für das Objekt er­setzbare Werbebudget zu gering, sollte vom Einsatz der Werbung zugunsten ande­rer Instrumente, wie z.B. der Verkaufs­förderung, abgesehen werden.       

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