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Wohnungsgenossenschaften

Wohnungs- oder Wohnungsbaugenossenschaften in Deutschland fördern als  Genossenschaften ihre Mitglieder bei der Wohnraumversorgung. Dies geschieht beispielsweise und in Deutschland überwie­gend durch die dauerhafte Überlassung von Wohnraum gegen Entgelt. Vielfach nannten sich die Woh­nungsgenossenschaften auch Bauvereine, Bau- und Sparvereine, Baugenossenschaften oder Siedlungs­genossenschaften. In heutiger Zeit haben sich weitgehend die Begriffe Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsbaugenossenschaften durchgesetzt. Heute existieren ungefähr
1. 800 Wohnungsgenossenschaften (davon rund
1. 100 in den alten und 700 in den neuen Ländern, wobei sich die Bestände hälftig auf die alten und die neuen Länder verteilen), die ca. 2,1 Mio. Wohnungen zur Verfügung stellen. Dies entspricht einem Marktanteil von ungefähr 10 % des deutschen Mietwohnungsmarktes. Bei der Mehrzahl (zwei Drittel) der Wohnungsgenossenschaften handelt es sich um kleine Unternehmen mit weniger als
1. 000 Wohnungen. Eine kleine Anzahl (knapp 40 Wohnungsgenossenschaften) verbindet Sparen, Bauen und Wohnen durch den Betrieb einer Spar­einrichtung. Für diese ist eine Teilbanklizenz erforderlich, da es sich bei dem Einlagengeschäft um ein Bankgeschäft handelt. Siehe auch   Genossenschaft, deutsche und   Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft, österreichi­sche, jeweils mit Literaturangaben.

Literatur: Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (Hrsg.): Wohnungsgenos­senschaften – Potenziale und Perspektiven, Berlin 2004; König, B.: Stadtgemeinschaften. Das Potenzial der Wohnungsgenossenschaften für die soziale Stadtentwicklung, Berlin 2004; Leinemann, U.: Mög­lichkeiten zur Verbesserung der Wohnraumversorgung durch Wohnungsbaugenossenschaften, Nürn­berg 1999; Mändle, M.: Existenz und Entwicklung von Wohnungsgenossenschaften, Stuttgart­Hohenheim 2000.

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