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Zusatzversicherungen für gesetzlich Krankenversicherte

Der Abschluss von zusätzlichen Krankenversicherungen ist eine reine Frage des Geldbeutels. Denn der Arbeitgeber zahlt keinen Pfennig dazu. Dabei beeinflussen neben dem Gesundheitszustand auch Alter und Geschlecht die Höhe der entsprechenden Prämie. Die beliebteste Versicherung ist die Stationäre Zusatzversicherung. Damit kann man sich auch als gesetzlich Versicherter in ein Ein- oder Zweibettzimmer legen, das Krankenhaus und den Arzt frei wählen. Denn die Höchstsätze für die Mediziner gehen über die Gebührenordnung hinaus. Krankenhaustagegeldversicherung: zahlt für jeden Tag im Krankenhaus ein vereinbartes Tagegeld. Dies soll die Mehrkosten bei einem Klinikaufenthalt auffangen wie Telefonkosten oder Haushaltshilfe. Die Krankentagegeldversicherung zahlt bei Verdienstausfall durch Krankheit. So soll die Lücke zwischen Krankentagegeld der Kasse, das ab der siebten Krankheitswoche gezahlt wird, und dem wirklichen Nettoeinkommen geschlossen werden. Doch bei den meisten genügen die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Informieren Sie sich dort! Nur bei Gutverdienenden mit hohen Fixkosten kann sich Krankentagegeld lohnen. Dieses ist allerdings wichtig für Selbstständige. Denn bei ihnen kann es im Krankheitsfall zu unangenehmen Versorgungslücken kommen. Ergänzungsversicherungen decken Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse gar nicht mehr oder nur teilweise gezahlt werden. Typische Beispiele: Zahnersatz, Brille. So werden seit neuestem bei einigen Tarifen auch die Zuzahlungen bei Medikamenten versichert; die Heilpraktikerkosten werden zwischen 30 bis 80 Prozent erstattet. Allerdings dürfen sich nur Krankenversicherte über der Beitragsbemessungsgrenze hier versichern.

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