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Aktivierung

Aktivierung (Ggs. Passivirrung) ist die Aufnahme eines Wirtschaftsgutes (Vermögensgegenstandes) in die Aktivseite einer Bilanz. Man unterscheidet im Handelsrecht:

Unter Aktivierung versteht man die Bildung eines Aktivpostens in der Handelsbilanz oder Steuerbilanz. Gegenstand der Aktivierung sind in der Handelsbilanz Vermögensgegenstände, in der Steuerbilanz positive Wirtschaftsgüter. Der wesentliche Unterschied zwischen einem positiven Wirtschaftsgut und einem Vermögensgegenstand besteht darin, daß bei jenem eine selbständige Veräußerbarkeit nicht gegeben sein muß. Im Zusammenhang mit der Aktivierung sind drei Fälle zu unterscheiden: das Aktivierungsverbot, das Aktivierungswahlrecht und die Aktivierungspflicht; in den beiden letztgenannten Fällen spricht man auch von Bilanzierungswahlrecht und Bilanzierungspflicht. Beispiele für handelsrechtliche Aktivierungsverbote sind: immaterielle Anlagewerte, soweit sie nicht entgeltlich erworben wurden; Aufwendungen für die Gründung und Kapitalbeschaffung und der originäre, d. h. der selbst geschaffene Firmenwert. Beispiele für handelsrechtliche Aktivierungswahlrechtesind: entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte (§ 153 Abs. 3AktG von 1965); die Kosten der Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs(§ 153 Abs. 4 AktG von 1965); der Derivative (gekaufte) Firmenwert(§ 153 Abs. 5 AktG von 1965); der Disagiobetrag von Verbindlichkeiten(§ 156 Abs. 3 AktG von 1965) und Rechnungsabgrenzungsposten fürAuszahlungen, die Aufwand für einebestimmte Zeit nach dem Abschlußstichtag darstellen (§ 152 Abs. 9 Ziff. 1AktG von 1965).

Anregung des Organismus durch Reize aus der Umgebung (und aus dem Organismus selbst). (1) Allgemeine Aktivierung wird als ungerichtete Erregung, Spannung oder Unruhe erlebt. Sie kann von den unterschiedlichsten Reizen ausgelöst werden: von visuellen (z.B. nackte Personen, rote Farbe), akustischen (z.B. Sirenen), olfaktorischen (z.B. bestimmte Parfüms), taktilen (z.B. Berührung eines leicht Schlafenden), thermischen (z.B. kalte Dusche) usw. Allgemeine Aktivierung und Leistungsfähigkeit (wie Arbeitsleistung, kognitive Verarbeitung einer Werbebotschaft) stehen - unter sonst gleichen Bedingungen - in einer umgekehrt u-förmigen Beziehung: Die Leistung steigt mit zunehmender Aktivierung bis zu einem kritischen Optimum, ab dem eine weitere Erhöhung der Aktivierung sich leistungsmindernd auswirkt; Überaktivierung schadet. (2) Spezifische Aktivierung: Vorhandene Motive einer Person können durch ganz bestimmte Anreize (z.B. Ankündigung einer Beförderung, Werbeappelle) aktiviert und dann zu einem entsprechenden Verhalten (z.B. Leistung am Arbeitsplatz, Kauf eines Produkts) tendieren (Konsumentenverhalten). Das tatsächlich gezeigte Verhalten ist allerdings nicht nur eine Funktion der jeweiligen Motivation (verstanden als das Insgesamt aller in einer konkreten Situation aktivierten Motive) sondern auch eine Funktion der persönlichen Möglichkeiten (z.B. individuelle Leistungsfähigkeit, Kaufkraft) und der situativen Begebenheiten (z.B. Leistungsfähigkeit des betrieblichen Arbeitsplatzes, Erhältlichkeit eines Produktes). Die Aktivierungsstärke kann durch Befragung oder psychophysiologische Messverfahren ermittelt werden.   Literatur: Erhardt, K.J., Neuropsychologie "motivierten" Verhaltens - Antriebe und kognitive Funktionen der Verhaltenssteuerung, Stuttgart 1975.

(A) (im   Konsumentenverhalten) ist die Grunddimension aller Antriebsprozesse; Energieversorgung des Organismus und Versetzung in einen Zustand der Leistungsbereitschaft Einelheiten siehe           Konsumentenverhalten (mit Literaturangaben). (B)  (in der Bilanzierung) ist die wertmässige Erfassung von Vermögensgegenständen bzw. Vermögenswerten auf der Aktivseite der Bilanz; siehe auch   Anlagevermögen und   Jahresabschluss, jeweils (mit Literaturangaben).

Hierbei handelt es sich um eine buchhalterische Erfassung.

(Aktivierungsforschung): In der Psychologie allgemein eine psychophysische Variable, “die sich einerseits in bestimmten körperlichen Symptomen als Grad der Bereit­schaft des Organismus oder einzelner Funktions­systeme zum Handeln bzw. zum Energieeinsatz ausdrückt, andererseits im Erleben als Ge­spanntheit oder Erregung zur Geltung kommen kann. Der lebende Organismus weist demnach jederzeit ein bestimmtes Aktivationsniveau (level of activation) auf”. (W. Traxel) Zwischen dem Ak­tivitätsniveau und der Leistungsfähigkeit besteht eine umgekehrt U-förmige Beziehung: sowohl ei­ne zu geringe wie eine zu hohe Aktivation wirken leistungshemmend. Eine optimale Leistungsfä­higkeit besteht bei einer mittleren Motivation (“Yerkes-Dodson-Gesetz”).

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