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Cap

Finanzinnovation zur Absicherung gegen Zinssteigerungen. Ein Zins-cap ist eine vertragliche Vereinbarung, in der sich der Verkäufer des cap verpflichtet, während der vereinbarten Laufzeit an den Käufer immer dann eine Ausgleichszahlung zu leisten, wenn der Referenzzins (Marktsatz, z. B. Libor) zu Beginn der Referenzperioden die vereinbarte Zinsobergrenze (strike rate) übersteigt. Eingesetzt werden kann ein cap beispielsweise von einem Floatingrate-note mittenten zur Absicherung gegen Zinssteigerungen. collar, Gegensatz floor.

1. Möglichkeit:

(a) (Zinsdeckel) Höchstzinssatz bei Cap-Floatern (Floating Rate Note)-sog. ?verbundene Caps?.

(b) Unter diesem Begriff werden aber auch die Zinsausgleichsvereinbarungen ? sog. ?separate Caps? ? zusammengefaßt, die als eigenständiges Recht gehandelt werden. Der Käufer eines Cap ist bereit, eine Prämie (Cap Fee, Cap-Prämie) dafür zu zahlen, daß ihm der Verkäufer die Differenz zwischen einem vereinbarten Zinssatz (Cap-Satz) und dem Marktzinsniveau vergütet, sobald das Geldmarktzinsniveau den vereinbarten Zinssatz überschreitet. Der Käufer des Rechts kann sich damit gegenüber Zinssteigerungen absichern. Seine variabel verzinslichen Verpflichtungen erhalten bei Erreichen des Cap-Satzes Festzinssatzcharakter. Der Verkäufer des Cap erhält für die Zinsausgleichsvereinbarung eine Prämie (Cap-Prämie). Sobald das Marktzinsniveau den Cap-Satz überschreitet, kommt auf ihn eine Zahlungsverpflichtung zu.

Caps werden i. d. R. aus Cap-Floatern abgeleitet. Der Emittent oder Konsortialführer erhält für das eigenständige, von der Anleihe abgetrennte Recht eine höhere Prämie als der Konditionenunterschied zwischen dem normalen Floater und dem Cap-Floater ausmacht. Durch den Verkauf des Cap kann er die Einstandskosten für den dann wieder voll variabel gewordenen Floater reduzieren.
Für Caps hat sich ein eigenständiger Markt entwickelt. Die Cap-Prämie wird periodisch oder einmalig in abgezinster Form (flat) bezahlt.


2. Möglichkeit:
CAP ist die Abkürzung für computer aided planning (computergestützte Arbeitsplanung).

ist die Abkürzung für Computer Aided Planing (Computergestützte Arbeitsplanung).

Abkürzung für Computer Aided Planning = computerunterstützte (Arbeits-)Planung.

Auch: Interestratecap. Zinsobergrenze als zeitraumbezogene Zinsbegrenzung bei Schuldtiteln mit variabler Verzinsung. Form einer kassageschäftsbezogenen Zinsoption, d. h. vertragliche Vereinbarung zwischen 2 Partnern - i. d. R. auf einer Seite eine Bank, bei der sich der Verkäufer dazu verpflichtet, über eine vereinbarte Laufzeit an den Käufer immer dann eine Ausgleichszahlung zu leisten, wenn ein Referenzzinssatz - ein Marktsatz - die vereinbarte Zinsobergrenze (Strikerate) übersteigt. Können zwischen Bank und Schuldner zum einen frei ausgehandelt werden; zum anderen sind sie in Vertragsbedingungen internationaler Anleiheemissionen, die variable Verzinsung haben, fixiert als spez. von einer variabel verzinslichen Anleihe (Floatingratenote) abtrennbares Recht auf eine festgesetzte Maximalverzinsung.. Der variable, in seinen Bewegungen an einen Referenzzinssatz (z. B. EU-RIBOR, EUROLIBOR, Primerate usw.) gebundene Zinssatz kann nicht über die Grenze ansteigen, sondern wird hier gestoppt. Dadurch wird das Zinsänderungsrisiko des Schuldners begrenzt. Anleihecaps können von der Anleihe »abgetrennt« und selbstständig gehandelt werden (Cap- handel). Die Anleihe verliert dadurch den Charakter der zinsbegrenzten Schuldverschreibung. Steigt der Zinssatz über den Cap, muss der Anleiheschuldner (Capwriter) die Zinsdifferenz an den Käufer des Cap bezahlen. Andererseits kann er durch den Verkaufserlös und bei Nichtanstieg des Zinssatzes über den Cap hinaus seine Geldeinstands-kosten verringern. Eine »gekappte« Floatingratenote ist eine variabel auf der Basis von Geldmarktsätzen zu verzinsende Anleihe, bei der aber ein Höchstzinssatz (Cap) festgelegt wird, über den hinaus der Anleihezins nicht steigt, auch wenn sich die Geldmarktzinsen weiter nach oben bewegen. Die Ausgleichszahlungen an den Capkäu-fer werden am Ende der jeweiligen Referenzperiode geleistet, werden jedoch nur fällig, wenn der Referenzzinssatz zu Beginn der Periode über der Zinsobergrenze lag. Ausübung erfolgt automatisch, ist also nicht an eine besondere Willensäusserung des Inhabers gebunden, wenn sich eine für ihn vorteilhafte Situation einstellt. Zudem können mehrere Ausübungs- bzw. Entscheidungsperioden in einem Kontrakt zusammengefasst sein. Der Käufer des Cap (Captaker) - z. B. Bank - kann seine (ihre) Zinskosten ebenfalls verringern, wenn der Zinssatz über den gekauften Cap hinaus ansteigt und er (sie) dementspr. Zahlungen vom Anleiheschuldner erhält. Er ist berechtigt, bei dessen Ausübung von der Bank als Stillhalter eine (fiktive) Termineinlage genau bestimmter Laufzeit zu dem im Cap vereinbarten Zinssatz (Basisrate) hereinzunehmen. Auf dieses Recht wird er sich stützen und den Cap ausüben, wenn die Marktzinssätze für Einlagen derselben Laufzeit am Ausübungstag über der Basisrate liegen, der Cap im Geld ist. I. d. R. findet bei Ausübung des Cap keine effektive Erfüllung statt, sondern der Unterschied zwischen Marktzinssatz und Basisrate wird im Wege des Differenzausgleichs bezahlt, der sich nach dem Unterschied zwischen Markt- und vereinbartem Zinssatz für die Einlage bemisst. Für die Gewährung einer Zinsobergrenze dieser Art wird eine besondere Provision (Capfee) berechnet: Um den Schuldner vor einer zu hohen Zinsbelastung zu schützen, verkauft ihm die Bank den Cap, also den Höchstzinssatz, gegen quasi eine Versicherungsgebühr. Mit diesem Verkauf des Cap verpflichtet sich die Bank gegenüber dem Schuldner, an ihn die Differenz zwischen tatsächlichem Zinssatz für seine Verbindlichkeit und dem Höchstzinssatz zu zahlen, wenn der tatsächliche Zins den Höchstzinssatz übersteigt. Caps bewirken eine einseitige Risikokontrolle. Sie ermöglichen Limitierung der Zinskosten für einen bestimmten Zeitraum, ohne Zinsen festzuschreiben. Unter dem Aspekt seiner zinsmässigen Wirkung und technisch gesehen besteht der Cap aus einer Serie von Optionen europäischen Typs (Ausübung nur am Ende der Laufzeit) auf börsenmässig gehandelte Futureskontrakte oder ausserbörsliche Vereinbarungen über Termineinlagen bestimmter Laufzeit (Verkaufsoptionen auf Währungsfutures oder Kaufoptionen auf ein For-wardrateagreement mit der Basisrate). Entspr. erfolgt die Berechnung der Capprämie anhand der Optionspreistheorie. Die Anzahl der Teiloptionen, aus denen ein Cap zusammengesetzt ist, bestimmt sich entspr. dem Sicherungscharakter des Instruments nach der Zahl der Zinsanpassungen einer zinsvariablen Refinanzierung, deren Zinsänderungsrisiko mit dem Cap begrenzt werden könnte. Mit dem Capkauf lässt sich ein aktivischer Festzinsüberhang gegen steigende Zinsen absichern, da mit dem empfangenen Differenzausgleichsbetrag erhöhte Refinanzierungskosten in einem Umfang subventioniert werden können, dass im Ergebnis eine Refinanzierung zur Basis- rate erreicht ist. Die Capprämie wird in einem Betrag meist bei Vertragsabschluss bezahlt. Ggs.: Floor.

 Zinsoption, durch die die
Zinskosten zins­variabler Verbindlichkeiten auf einen be­stimmten Höchstbetrag
festgeschrieben wer­den. Der Käufer eines Caps zahlt an den Stillhalter
einmalig eine Prämie und erhält im Gegenzug eine Ausgleichszahlung, sobald der
aktuelle Marktzins eine vorher festgelegte Zinsobergrenze überschreitet. Liegt
der Marktzins darunter, erfolgt keine Zahlung. Als Referenzzinssatz dient meist
6-Monats-Li- bor (Libor). Die Laufzeit eines Caps kann bis zu 10 Jahre
betragen. Die Ausgleichszah­lung wird auf einen vereinbarten Nominalbe­trag,
der zwischen 5 und 100 Mio. US-$ bzw. DM liegen kann, geleistet. Die Prämie für
einen Cap ist um so höher, je weniger die
Zinsobergrenze über dem aktuellen Zins­niveau liegt, je länger die Laufzeit und
je hö­her die erwartete Volatilität der Zinsen ist. Mit einem Cap kann sich ein
Schuldner gegen steigende kurzfristige Zinsen absichern, ohne auf die Kosten
vor teile niedriger bzw. sinken­der Zinsen verzichten zu müssen.


Das Gegenstück zum Cap ist ein Floor, bei dem der Käufer eine Ausgleichszahlung erhält, sobald der aktuelle
Marktzins eine vorher festgelegte Zinsuntergrenze unter­schreitet. Anleger
können so zinsvariable Forderungen gegen sinkende Zinsen schüt­zen. Bei einem Collar erwirbt ein Schuldner einen Cap und verkauft
gleichzeitig einen Floor mit einer niedrigeren Zinsuntergrenze. Durch die
Prämie aus dem Floor verrringern sich die Kosten für den Cap.                                                   




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