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Zinsoption

(1) bei Floating Rate Notes das vereinzelt eingeräumte Recht des Emittenten, die Zinsbasis für die Folgeperiode wählen zu können;
(2) verbrieft deren Käufer gegen die Zahlung einer Optionsprämie an den Verkäufer bzw. Stillhalter das Recht, festverzinsliche Wertpapiere innerhalb der Optionslaufzeit oder zu einem bestimmten Zeitpunkt zu einem bestimmten Kurs zu kaufen (Call-Option) oder zu verkaufen (Put-Option). Als Variante bietet der Markt auch Zinsoptionen in Form von Call- oder Put-Optionen auf ein bestimmtes Instrument (z. B. bestimmte Bundesanleihe), die die Zahlung eines Differenzbetrages induzieren. Der Differenzbetrag ist die in DM ausgedrückte Differenz, um die im Fall der Call-Option der am Ausübungstag festgestellte Einheitskurs der Wertpapierbörse den Basiskurs überschreitet. Im Fall der Put-Option ist der Differenzbetrag die in DM ausgedrückte Differenz, um die der Basiskurs am Ausübungstag den Kassakurs überschreitet.

1. Interestrateoption. Instrument der Zins-änderungsrisikopolitik. Vereinbarung zwischen 2 Parteien, mit der dem Optionskäufer (Optiontaker, -buyer) das zeitlich befristete Recht - nicht jedoch die Verpflichtung - eingeräumt wird, ein bestimmtes Aktivum (Basiswert, Underlying) zu einem im Voraus vereinbarten Preis (Basispreis) zu einem bestimmten Termin (europäische Option) oder während der Optionslaufzeit (amerikanische Option) zu kaufen (Call [-Option]) bzw. zu verkaufen (Put [-option]). Der Verkäufer der Option (Stillhalter, Optionwri-ter) geht gegen Erhalt einer Optionsprämie die Verpflichtung ein, bei Ausübung der Option durch den Käufer die Gegenseite des Geschäfts zu übernehmen, d. h. das Aktivum zu liefern (Call [-Option]) bzw. zu erwerben (Put [-option]). Diese Vereinbarungen können entweder standardisiert als börsengängige Optionen oder als individuell getroffene OTC- (Over-the-Counter-) Optionen gehandelt werden. Des Weiteren ist zwischen Vereinbarungen zu unterscheiden, die auf die Lieferung bzw. Andienung von Zinsterminkontrakten (Futuresoption, Option on Fu-tures) gerichtet sind, und solchen, die auf am Kassamarkt gehandelten Zinstiteln basieren. Unterschiede zwischen diesen beiden Optionsarten bestehen im Hinblick auf ihre Ausübungsmodalitäten. Im letzteren Fall muss der Optionsverkäufer den Zinstitel aus seinem Bestand liefern (Co-veredwriting) bzw. sich zum geltenden Marktpreis darin eindecken (Nakedwriting). Hingegen werden bei Options on Futures zwischen den Parteien nur Zahlungen in Höhe der Differenz zwischen dem Basispreis der Option und dem herrschenden Terminkontraktpreis ausgeglichen. Ist im Fall einer Calloption der Ausübungspreis der Option niedriger als der herrschende Terminkontraktpreis -andernfalls würde die Option nicht ausgeübt, da der direkte Erwerb eines Futureskontrakts günstiger wäre -, muss der Stillhalter der Kaufoption eine entspr. Ausgleichszahlung an den Käufer leisten. Hingegen wird eine Putoption nur dann ausgeübt, wenn der Ausübungspreis der Option - also der Preis, zu dem der Futureskon-trakt verkauft wird - höher ist als der aktuelle Terminkontraktpreis. Die Ausgleichszahlung ist wiederum vom Stillhalter an den Käufer der Putoption zu leisten. Ist der Basispreis einer Calloption (Putoption) niedriger (höher) als der aktuelle Preis des Basisobjekts, weist die Option einen inneren Wert auf und wird als »in the Money« bez. Der innere Wert ist der Nettoertrag, der aus der unmittelbaren Ausübung eines Optionskontrakts resultiert. Eine Option wird normalerw. mind. zum inneren Wert gehandelt. Die Relation von Basispreis und Preis des Basisobjekts beeinflusst zugleich - unter Berücksichtigung der Optionslaufzeit und der Zinsvolatilität - den Zeitwert einer Option. Der Zeitwert ist der Teil der Optionsprämie, der bei einer Glattstellung der Optionsposition - nicht jedoch bei deren Ausübung - über den inneren Wert hinaus erzielt werden kann. Allg. ist der Zeitwert einer Option um so geringer, je weiter eine Option »in the Money« oder »out of the Money« liegt und je näher die Fälligkeit des Optionskontrakts rückt. Die höchsten Zeitwerte werden für »at the Money«-Optionen bezahlt, bei denen also der Basispreis der Option dem aktuellen Preis des Basisobjekts entspr. Je nach Verhältnis von Basispreis der Option und aktuellem Kurs des Zinstitels differiert die Reagibilität der Optionsprämie auf Kursveränderungen des der Option zu Grunde liegenden Basisobjekts. Diese Beziehung wird durch den Deltafaktor erklärt, der Werte zwischen 1 und 0 annehmen kann. Je weiter eine Option im Geld liegt, desto höher ist der Deltafaktor, desto stärker reagiert also die Optionsprämie auf Kursveränderungen des Basisobjekts, je weiter eine Option aus dem Geld liegt, desto geringer ist der Deltafaktor. Für Optionen am Geld beträgt der Faktor etwa 0,5. Eine Veränderung des Preises des Zinstitels um Euro 2 bewirkt somit eine Optionspreisveränderung um Euro 1. Bedeutung kommt dem Deltafaktor bei der Ermittlung der optimalen Optionskontraktanzahl zu, da ein Perfecthedge der Kassaposition nur dann erreicht wird, wenn der Wertgewinn der Optionsposition - also die Veränderung der Optionsprämie - den Wertverlust der zu sichernden Kassaposition kompensiert. Standardisierte Optionen auf Zinstitel werden an zahlreichen (Termin-) Börsen gehandelt. 2. Zinssatzoption.

—Option, die einen Käufer berechtigt, aber nicht verpflichtet, einen zinstragenden .Basiswert während eines bestimmten Zeitraumes oder zu einem Zeitpunkt zu einem vorher festgelegten Basispreis von einem Stillhalter zu kaufen (call) oder an ihn zu verkaufen (put). Zinsoptionen zählen zu den Zinssicherungsinstrumenten. Im Zuge der Entwicklung derivativer Finanzinstrumente entstanden Zinsoptionen auf Zinssätze (Cap, Floor), auf festverzinsliche Anleihen, auf Zinsterminkontrakte, auf Zinsindizes und auf Swaps (Swaption). Bei Ausübung der Option erhält der Käufer eine Ausgleichszahlung, häufig auch bei Basiswerten, z. B. Wertpapieren, bei denen eine effektive Lieferung möglich wäre. Der Wert einer Option, der sich aus den Modellen zur Optionspreisbildung ergibt, bestimmt sich im wesentlichen aus dem Basispreis, dem aktuellen Marktpreis und der erwarteten Volatilität des zinstragenden Basiswertes, der Länge der Optionsfrist und den kurzfristigen Zinssätzen.  

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