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Finanzierungsgesellschaft

Kapitalbeteiligungsgesellschaft

1. Financecompany. Banknahes Finanzierungsinstitut. Oft rechtlich selbstständige Tochtergesellschaft einer Bank. Deutsche Banken, aber auch Unternehmen des Nichtbankenbereichs unterhalten im Ausland, d.h. an internationalen Finanzplätzen, die durch besonders günstige steuerliche Rahmenbedingungen gekennz. sind (u. a. Offshoreplätze), spezif. Finanzierungsgesellschaften. Diese dienen meist der Beschaffung von Kapital für die Mutterbank bzw. den Bankkonzern an internationalen Finanzplätzen zu günstigeren Bedingungen i. w. S. als im Inland.
2. Institute, die sich mit der Abwicklung von Finanzaktivitäten beschäftigen und deren Hauptzweck darin besteht, im Namen von Dritten, etwa nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften, Kreditinstituten oder Investmentfonds, Mittel aufzunehmen. Können sich im rechtlichen Eigentum des Unternehmens befinden, dem sie die Mittel zur Verfügung stellen, möglich ist aber auch, dass keine Kapitalverflechtungen mit diesem Unternehmen bestehen und die Finanzierungsgesellschaft zur Durchführung einer bestimmten Finanztransaktion gegründet wurde (Zweckgesellschaft, Specialpurpose-Vehicle; SPV). Solche SPV dienen allein dazu, Mittel von Anlegern an Darlehensnehmer weiterzuleiten. Sie sind von Vornherein von jeglichen Aktivitäten ausgeschlossen, die nicht mit der Transaktion, zu deren Durchführung sie gegründet wurden, in Zusammenhang stehen; ihre Aufgabe ist es, den Anleger gegenüber dem potenziellen Insolvenzrisiko des ursprünglich Forderungsinhabers (Originator) zu immunisieren. Im Eurowährungsgebiet gab es derartige Finanzierungsgesellschaften zunächst nur in wenigen Ländern (vor allem Niederlande). Dabei handelt es sich ursprünglich meist um Unternehmen, die von gebietsfremden multinationalen Unternehmen in diesem Land gegründet worden sind und deren ausschl. Aufgabe ist, Mittel aufzunehmen und sie innerhalb des eigenen Konzerns als Kredite zu vergeben oder zu investieren. Solche Unternehmen sind reine Holdinggesellschaften bzw. Unternehmen zur Verwaltung von Lizenzen, Patenten oder Filmrechten. Als die Devisen- Verkehrsvorschriften für Finanzierungsunternehmen, die ausschl. mit der Aufnahme von Mitteln und deren Anlage im Ausland befasst waren, gelockert wurden, konnten diese spez. Finanzinstitute auch Mittel von nichtansässigen Anlegern ausserhalb ihres jeweiligen Konzerns aufnehmen. In jüngerer Zeit steht die Tätigkeit der spez. Finanzierungsgesellschaften im Zusammenhang mit der Entwicklung des Verbriefungsmarkts. Verbriefungen werden zum Teil von SPV abgewickelt. Dabei beinhaltet Verbriefung (auch) den Verkauf finanzieller Vermögenswerte durch den ursprünglich Forderungsinhaber an die gesonderte rechtliche Einheit SPV. Zur Finanzierung dieses Kaufs begibt die SPV - in manchen Fällen über eine Treuhandgesellschaft, deren Begünstigte in die Wertpapiere investiert haben - marktfähige Wertpapiere (i. d. R. mit Forderungsrechten besicherte Wertpapiere, Assetbacked-Securi-ties; ABS). Emissionstätigkeit spez. Finanzierungsgesellschaften hat sich parallel zur Euroeinführung stark weiterentwickelt, wobei der Grossteil der Emissionen durch Finanzinstitute, die in den Euroländern rechtmässig gegründet wurden, auf Euro lautet. Hinter der gesteigerten Emissionstätigkeit der spez. Finanzierungsgesellschaften - hins. Anzahl der Emissionen und Emissionsvolumen - stehen auch aufsichtsrechtliche Änderungen in einigen Euroländern. Spez. Finanzierungsgesellschaften werden normalerw. in Ländern errichtet, deren Rechtssysteme i. Hinbl. a. Bankruptcy-Remote-Prinzip und Sicherheitsbestimmungen zum Anlegerschutz und steuerliche Behandlung günstigere Bedingungen aufweisen.

Finanzierungsgesellschaften sind Unternehmen, die bankähnliche Geschäfte betreiben, insbesondere bestimmte Funktionen bei der Unternehmensfinanzierung übernehmen, ohne daß die von ihnen betriebenen Geschäfte « Bankgeschäfte im Sinne des KWG sind. Die Geschäfte der F., die z. T. auch von Banken betrieben werden, sind nicht weiter abgrenzbar, weil sie sich an den Erfordernissen der stark regulierten Finanzmärkte orientieren. Im Sprachgebrauch der Praxis rechnet man folgende Gesellschaften zu den F.: Abschreibungs oder Verlustzuweisungsgesellschaften sind Objektfinanzierungsgesellschaften, bei denen zur Finanzierung je eines Objektes eine große Anzahl von Kapitalgebern (Kommanditisten) zusammengebracht wird. In der jün geren Vergangenheit sind solch« Abschreibungsgesellschaften viel fach aus steuerlichen Überlegun gen heraus entstanden, nämlich fü Objekte, die durch die Steuerge setzgebung subventioniert werden FactoringGesellschaften schlie ßen mit Warenverkäufern Vertrag ab, wonach sie ständig deren Kaui preisforderungen bei ihrem Entst« hen erwerben, sie bei Fälligke einziehen und dabei auf eine Rückgriffsanspruch gegen die Warenverkäufer im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Drittschuldners verzichten. ForfaitierungsGesellschaften kaufen Forderungen aus Warenlieferungen oder Leistungen, insbesondere größere Wechselforderungen gegen ausländische Abnehmer, unter Ausschluß des Rückgriffs auf vorherige Forderungsinhaber an. Forfaitierungsinstitute existieren in der Schweiz und in England. Kapitalbeteiligungsgesellschaften beteiligen sich an nicht emissionsfähigen Unternehmen auf unbestimmte Zeit und langfristigem Kündigungsausschluß. LeasingGesellschaften vermieten Investitionsgüter an Unternehmen.

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