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Finanzierungsrisiko

Möglichkeit des Eintretens eines oder mehrerer für die Finanzsphäre eines Unternehmens ungünstiger Ereignisse. Finanzierungsrisiken ergeben sich vor allem aus der unterschiedlichen Fristigkeit verschiedener Finanzierungsformen sowie im Rahmen der Finanzierung von Grossprojekten und Auslandsgeschäften (Aussenhandelsfinanzierung). Aus der Sicht der Kapitalgeber bzw. Anleger konkretisieren sich Finanzierungsrisiken darin, dass Ausschüttungen (Dividenden) unterbleiben, Zinsen nicht bzw. verspätet gezahlt werden (Schulden-Moratorien) oder Tilgungsleistungen unterbleiben (z. B. beim Konkurs des Unternehmens). Deswegen geht das mit einem Unternehmen verbundene Finanzierungsrisiko (Bonitätsrisiko) als Risikoprämie mit in die Renditeforderung der Kapitalgeber ein.

Die unternehmerischen Zielsetzungen lassen sich auf die Variablen Wachstum, Rendite und Finanzierungsrisiko zu­rückführen. Unternehmerisches Wachstum äu­ßert sich meist im Streben nach höherem Marktanteil über höheren Umsatz. Reales Umsatzwachstum bedeutet in bezug auf das Ka­pital einen höheren Kapitalumschlag oder zu­sätzlichen Kapitaleinsatz. Eine ausreichende Rendite soll durch angemessene Verzinsung des Eigenkapitals die Risikokapitalbasis der Unter­nehmen absichern und zugleich eine angemes­sene Finanzierung ermöglichen.
Das Finanzierungsrisiko besteht im Prinzip darin, dass zur Zielerreichung in der Gegenwart Kapital investiert werden muss, um in der Zukunft liegen­de und daher unsichere Gewinnchancen nutzen zu können. Insbesondere im Verschuldungsgrad der Unternehmung kommt seine Bereitschaft zum Ausdruck, ein bestimmtes Finanzierungsrisi­ko zu übernehmen. Art und Umfang der Finan­zierung sollen die ständige Zahlungsbereitschaft der Unternehmung und eine der Entwicklung der Unternehmensrisiken adäquate Finanzierung gewährleisten.
Der finanzielle Rahmen wird wesentlich davon bestimmt, welches Finanzierungsrisiko einge­gangen werden soll und kann. Hierbei ist das “Soll” eine Frage der Unternehmenspolitik, das “Kann” eine Frage der Kreditwürdigkeit und der Finanzierungsmöglichkeiten des Unternehmens. Ein hohes Finanzierungsrisiko drückt sich in ei­nem hohen Verschuldungsgrad aus, während umgekehrt bei einem niedrigen Verschuldungs­grad ein geringeres Finanzierungsrisiko gegeben ist. Eine zusätzliche Meßlatte für das Finanzie­rungsrisiko stellt die fristenkongruente Finanzie­rung der Vermögensposten, also die fristenmä­ßig gegliederte Finanzstruktur dar.
Der finanzielle Rahmen läßt sich damit durch ei­ne bestimmte Bilanzstruktur darstellen, wobei die Veränderung von Vermögensaufbau und Kapital­struktur für die strategische Planung eine bedeutsame Rolle spielen. Dabei sind folgende Fakto­ren bestimmend:
· Eigenkapitalausstattung des Unternehmens
· Möglichkeiten zusätzlicher Eigenkapitalbe­schaffung, im Weg der Selbstfinanzierung (Ge­winnthesaurierung) oder durch Kapitaleinlagen
· Fremdkapitalausstattung und Fremdkapital­struktur (Art, Laufzeit und Konditionen für das Fremdkapital)
· Möglichkeiten zusätzlicher Kreditaufnahmen, vertragliche Kredittilgung oder sonstige Notwen­digkeiten von Kreditreduzierungen.
Die künftigen Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten hängen von der langfristigen Renditeentwicklung des Unternehmens, den Verhältnissen der Ei­genkapitalgeber (z.B. Familienunternehmen oder
Kapitalgesellschaften     mit kapitalkräftigen Großaktionären) sowie den besonderen Anforde­rungen der Kapitalgeber ab. Die Anforderungen der Kreditgeber sind stark von den in der (natio­nalen) Kreditwirtschaft geltenden Konventionen hinsichtlich Bilanzkennziffern, Sicherheiten u.ä. geprägt.
Der finanzielle Rahmen und seine Entwicklung werden durch folgende Größen bestimmt:
· Rendite des Gesamtkapitals: Diese Rendite ist Ausdruck des spezifischen unternehmerischen Risikos und nur indirekt abhängig von der Kapi­talausstattung des einzelnen Unternehmens. Ziel ist eine angemessene Verzinsung des Fremd-und Risikokapitals.
· Der Verschuldungsgrad, ausgedrückt z.B. durch das Verhältnis von Netto-Verschuldung zu Cash-flow sowie durch eine Mindest-Eigenkapi­talausstattung (Finanzierungsrahmen im enge­ren Sinn).
· Gewinnausschüttung: Die danach mögliche Gewinnthesaurierung erhöht das Eigenkapital und damit den Finanzierungsrahmen im engeren Sinn. Der so definierte finanzielle Rahmen ist nicht nur stichtagsbezogen zu betrachten. Es sind insbesondere auch die Veränderungen sei­ner Bestimmungsgrößen im Planungszeitraum und ihre Übereinstimmung mit den entwickelten Zielvorstellungen anzusehen.
Unter Berücksichtigung der Eckdaten ist im Rah­men der strategischen Planung eine Zielvorstel­lung für den dynamisch definierten Finanzie­rungsrahmen zu bestimmen, der die Unterneh­mung finanziell nachhaltig absichert und zugleich eine optimale Finanzierung gewährleistet. Damit sollen ein überhöhtes Finanzierungsrisiko ver­mieden, die Finanzierungskosten optimiert und eine weitgehende Unabhängigkeit von bestimm­ten Fremdkapitalgebern gewährleistet werden. Wegen des Finanzierungsverbunds der Konzern­unternehmen gehört es zu den wichtigsten Auf­gaben der Konzernleitung, den finanziellen Rah­men für den Konzern und daraus abgeleitet für die einzelnen Konzernunternehmen festzulegen. Im vorgegebenen Finanzierungsrahmen ist zu­nächst das laufende Geschäft zu finanzieren. Das ist dann gewährleistet, wenn bei Ausschöp­fung bzw. Einhaltung des vorgegebenen Ver­schuldungsgrades der Cash-flow die Zahlungs­verpflichtungen des laufenden Geschäfts, die Di­videnden und produktionsnotwendigen Investitio­nen im Anlage- und Umlaufvermögen deckt. Das danach verbleibende Finanzierungspotential stellt den Finanzierungsspielraum für strategi­sche Investitionen dar. Dabei genügt es in der Regel, wenn der finanzielle Rahmen im engeren Sinn mittelfristig, d.h. innerhalb von zwei bis drei Jahren eingehalten wird. Damit sollen “normale” Finanzierungsverhältnisse bewahrt werden, die ein ausreichendes Widerstandsvermögen gegen die raschen Umweltveränderungen garantieren. Reicht der finanzielle Spielraum nicht aus, um strategische Investitionen zu finanzieren, die für eine marktgerechte Unternehmensentwicklung und damit zur Absicherung der Kontinuität der Unternehmung notwendig sind, so ist zu ent­scheiden, ob dazu ein höheres Finanzierungsrisi­ko akzeptiert werden kann. Wenn nicht, ist das Unternehmen auf die Zuführung weiteren Risiko­kapitals oder auf eine Reduzierung seines Geschäftsvolumens angewiesen.
Der aus dem finanziellen Rahmen und dem für die Aufrechterhaltung des laufenden Geschäfts notwendigen Kapitalbedarf ermittelte finanzielle Spielraum soll angeben, welche finanziellen Mit­tel zur Verwirklichung geplanter Strategien zur Verfügung stehen. Die Spielraumrechnung wird damit ein wichtiges Instrument zur Planung und Steuerung von strategischen Geschäftseinhei­ten. Dementsprechend liegt der finanziellen Spielraumrechnung ein zentrales Finanzmana­gement zugrunde. Die Verteilung der finanziellen Mittel auf die strategischen Geschäftseinheiten erfolgt prinzipiell unabhängig von ihrer Quelle.
Die Grenzen zwischen notwendigen und zusätzli­chen strategischen Investitionen sind natur­gemäss fließend.

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