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Geldkapital

Geldvermögen. Geldnahe Aktivpositionen (Aktiva) eines Unternehmens, z. B. Kasse, Bankguthaben, fremde Anleihen und Aktien etc. Gegensatz Realkapital.

In Geldwerten (z. B.: Termingelder, Bankguthaben, festverzinsliche Wertpapiere, Dividendenwerte) investiertes Vermögen.

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Kapital, das sich in Geldform befindet.

Das Geldkapital wird in der industriellen Produktion zum Kauf von Produktionsmitteln und Arbeitskräften benötigt. Der/die Kapitalistin schießt Geld vor, um Mehrwert, Profit zu machen. Nach dem Verkauf der in der Produktion erzeugten Waren der/die Kapitalistin das vorgeschossene Kapital wieder in Geldform zurückerhält - vergrößert um den in der Produktion von Arbeiterinnen erzeugten Mehrwert.

1. Auch: Geld-, Finanzvermögen. In Geldwerten angelegtes Vermögen bzw. in Geldform vorhande- nes, für den einzelnen privaten Haushalt Kaufkraft darstellendes Kapital, das für Anlagen in Sachinvestitionen (Realkapital, -vermögen, Sachvermögen) und/oder Finanzinvestitionen (Geldvermögen) zur Verfügung steht. Es stammt beim Privathaushalt aus seinem nicht für den Konsum verwendeten Einkommen. Ggs.: Realkapital.
2. Nettoposition in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung: Gesamtwert aller Forderungen minus aller Verbindlichkeiten für die privaten Haushalte, einzelne Sektorender Volkswirtschaft oder die gesamte Volkswirtschaft.
3. Bereitstehende Kaufkraft in Geldform. Stammt aus nicht konsumiertem Einkommen der Haushalte.
4. Bez. der Bundesbank - meist »Geldvermögen« - für sämtliche Forderungen in der gesamtwirtschaftlichen Finanzierungsrechnung.
5. Bei Unternehmen die in langfristigen Finanzvermögenstiteln angelegten Gelder (Forderungen, Schuldverschreibungen, Beteiligungen, Aktien usw.). Ggs.: Real-, Sachkapital.

Kapital, Geschäftsbankengeld

Begr. f. d. Summe aller längerfristigen Forderungen inländischer Nichtbanken gegenüber dem Bankensystem, die definitionsgemäß nicht Bestandteil der Geldmenge (M 3) sind. Zu diesen in Geldwerten längerfristig gehaltenen Vermögen zählen in Deutschland die Einlagen mit vereinbarter Laufzeit von mehr als zwei Jahren, die Einlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten, die Bankschuldverschreibungen mit Laufzeit von mehr als zwei Jahren sowie das Kapital und die Rücklagen der Banken.

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