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In-house-Banking



Erbringen von Bankleistungen für den Eigenbedarf durch Nichtbanken (Non-banks), insbesondere im Finanzmanagement multinationaler Konzerne. Da keine Bankgeschäfte zur Fremdbedarfsdeckung ausgeführt werden, unterliegt das ausführende Unternehmen nicht dem Kreditwesengesetz. I.-H. B. kann umfassen: Cash Management-Systeme einschließlich Devisenmanagement (Kassageschäfte, Termingeschäfte, Swapgeschäfte und Optionsgeschäfte), Portfolio-Management einschließlich des Managements von Finanzanlagen sowie Management von Transaktionen am Kapitalmarkt und Geldmarkt, wobei v. a. die Entwicklung neuer Finanzierungsformen (Finanzinnovationen), wie z. B. Euronote-Fazilitäten und Floating Rate Notes, die Bedeutung des I.-H. B. verstärkt haben. In-house-Banking H. B. wird häufig über den Eigenbedarf hinaus zur Erzielung zusätzlicher Erträge betrieben. Bei institutioneller Verselbständigung entstehen Corporate Banks (Corporate Banking).



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