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Mikrozensus



In der Wirtschaftssoziologie: Zensus

von der amtlichen Statistik in der Bundesrepublik Deutschland seit 1957 durchgeführte Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des Erwerbslebens (Erwerbspersonenpotential. Der Mikrozensus findet seit 1975 grundsätzlich jährlich statt. Zu einer Unterbrechung kam es 1983 und 1984. Aufgrund des Entscheids des Bundesverfassungsgerichts zum Volkszählungsgesetz 1983 musste die Rechtsgrundlage des Mikrozensusgesetzes neu gefasst werden (Gesetz über die Durchführung einer Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des Erwerbslebens vom 21.2. 1983 in den Jahren 1983-1990). Wie bei allen Stichprobenerhebungen treten auch beim Mikrozensus systematische Fehler und Stichprobenfehler auf. Die systematischen Fehler können durch Plausibilitätskontrollen und durch gezielte Ergänzung ausgefallener Haushalte teilweise korrigiert werden; der Stichprobenfehler kann mit Hilfe der Wahrscheinlichkeitsrechnung abgeschätzt werden. Der Auswahlsatz beträgt 1% der Wohnbevölkerung; Erhebungseinheiten sind die Haushalte. Grundsätzlich besteht Auskunftspflicht. Der Mikrozensus ermöglicht, relativ schnell, kostensparend und zuverlässig statistisches Material über demographische und sozio-ökonomische Tatbestände auch für die Jahre zwischen den Volkszählungen bereitzustellen, um so rasch Veränderungen dieser Tatbestände aufzuzeigen. Das Grundprogramm und die Vielfalt der durchgeführten Zusatzprogramme zeigen dabei, dass sich der Mikrozensus im Zeitablauf von einer anfänglich stark auf die Bereiche Bevölkerung und Erwerbsleben ausgerichteten Erhebung zu einer breit angelegten Mehrzweckstichprobe entwickelt hat. Das Fragenprogramm des Mikrozensus 1985 erstreckt sich unter anderem auf folgende Erhebungsmerkmale: Wohnbevölkerung nach Staatsangehörigkeit, Alter, Geschlecht, Familienstand und Familienzusammenhang; Schulbesuch; Kranken- und Rentenversicherungsschutz; Erwerbsbeteiligung, Arbeitslosigkeit, Arbeitssuche und Arbeitsplatzwechsel; Wirtschaftszweig, in dem die Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, Stellung im Beruf und Umfang der Erwerbstätigkeit; Umfang der Aus- und Weiterbildung; Ort und Weg zur Arbeitsstätte bzw. (Hoch-)Schule; Quellen des überwiegenden Lebensunterhalts, Bezug öffentlicher Renten und Pensionen sowie sonstiger öffentlicher und privater Einkommen; Höhe des Nettoeinkommens. Befragt werden auch Ausländer nach den im Heimatland befindlichen Ehegatten, Kindern und Eltern. Der Mikrozensus ermöglicht nicht allein Querschnittsanalysen, er bietet auch die Möglichkeit begrenzter Längsschnittsanalysen, da nur ein Teil der erfassten Haushalte jährlich ausgetauscht, ein Teil also wiederholt befragt wird. Jeweils ein Viertel der Befragten ist dabei in vier aufeinanderfolgenden Jahren in der Erhebung enthalten. Dieses Rotationsverfahren verleiht dem Mikrozensus z.T. den Charakter einer Panel-Befragung (wiederholte Befragung gleicher Erhebungseinheiten). Dementsprechend liefert der Mikrozensus wichtige statistische Grundlagen für Entscheidungen auf vielen Gebieten der Wirtschaftsund Gesellschaftspolitik; er stellt ferner eine wichtige empirische Materialquelle der Bevölkerungsökonomie dar.   Literatur: Statistisches Bundesamt (Hrsg.), Das Arbeitsgebiet der Bundesstatistik 1981, Stuttgart, Mainz 1981. Bretz, M./Mayer, H.-L., Volkszählung, in: HdWW, Bd. 8, Stuttgart u.a. 1980, S. 405 ff.

repräsentative Stichprobenerhebung im Rahmen der amtlichen Statistik, die jähr­lich einmal rd. 1 % der Haushalte erfaßt. Sie dient nicht zuletzt der Fortschreibung der wichtigsten Daten über die Struktur und Entwicklung der privaten Haushalte zwi­schen den großen Totalerhebungen (Volks­zählungen). Methodisch wird auf das Ver­fahren der Flächenauswahl zurückgegrif­fen.

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