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Option

Recht, nicht aber die Pflicht, ein spezifiziertes Vertragsangebot innerhalb einer vereinbarten (Options-)Frist zu einem vorab festgelegten (Options-)Preis anzunehmen. Optionen gibt es auf Devisen, Aktien, Anleihen, Indizes und Rohstoffe. Zu unterscheiden sind Kauf- und Verkaufsoptionen. Bei einer Kaufoption auf Aktien erwirbt der Käufer das Recht, vom Verkäufer während einer festgelegten Frist jederzeit die Lieferung einer bestimmten Anzahl einer genau spezifizierten Aktie zu fordern. Die Lieferung der Aktien erfolgt zu dem bei Abschluss des Optionsgeschäfts vereinbarten Kurs. Bei einer Verkaufsoption erwirbt der Käufer dagegen das Recht, innerhalb einer bestimmten Frist dem Verkäufer der Verkaufsoption die vereinbarten Aktien zum festgelegten Preis zu verkaufen. Nur der Käufer kann entscheiden, ob und wann eine Option ausgeübt werden soll. Wird diese nicht innerhalb der Optionsfrist ausgeübt, so verfällt sie. Der Optionsverkäufer unterwirft sich bei Geschäftsabschluss im Voraus dem Optionskäufer hinsichtlich des Zeitpunktes zur Geschäftserfüllung. Der Verkäufer erhält dafür eine Optionsprämie, auch wenn die Option nicht ausgeübt wird.

Eine Option beinhaltet das Recht, einen festgelegten Vermögenswert (Basiswert/Underlying) zu einem vereinbarten Preis (Basispreis/Strike) in einer bestimmten Menge innerhalb der vereinbarten Laufzeit der Option zu kaufen (Kaufoption/Call) oder zu verkaufen (Verkaufsoption/Put). Der Käufer der Option zahlt dem Verkäufer (Stillhalter) für das gewährte Recht zur Optionsausübung eine Optionsprämie. Da der Optionskäufer nicht die Option ausüben muss, gehören Optionsgeschäfte zu den bedingten Termingeschäften.

Berechtigt somit den Käufer, verpflichtet ihn aber nicht, gegen Zahlung einer Prämie (Optionsprämie) eine bestimmte Menge (Kontraktgröße) eines Basisobjekts zum fixierten Basispreis (exercise price) innerhalb einer bestimmten Periode (American Option) oder zum Ende der Optionsfrist (European Option) zu kaufen (Call Option) oder zu verkaufen (Put Option). Der Verkäufer (Stillhalter) der Option verpflichtet sich bei Ausübung der Option durch den Käufer zu den vereinbarten Konditionen jederzeit zu liefern oder abzunehmen. Für diese eingegangene Verpflichtung erhält der Stillhalter eine Prämie.

Käufer und Verkäufer (Stillhalter) einer Call-Option bzw. einer Put-Option realisieren mit ihrer Handlungsweise jeweils unterschiedliche Basisstrategien: Long Call, Short Call, Long put, Short Put.

Auf diesen Basisstrategien aufbauend, kann eine Vielzahl von Kombinationsstrategien realisiert werden
Basisobjekte können alle denkbaren Kassainstrumente, aber auch Terminkontrakte auf Währungen, Zinsen oder Indizes sein.
Börsengehandelte Optionen sind in ihren wesentlichen Elementen standardisiert sind. Dies sind:
- Die Qualität des zugrunde liegenden Instruments (Basisobjekts);
- Einheit/Menge des Basiswerts;
- Art der Ausübungsmöglichkeit (American Option, European Option)
- Basispreis (strike price, Ausübungspreis),
- Verfallsdatum
- Art der Lieferung (physische Lieferung, cash settlement).

Optionen, des gleichen Typs (Call- oder Put-Option) sind, wenn ihnen der gleiche Basiswert zugrunde liegt, einer Optionsklasse zugeordnet. Soweit Optionen im Typ, dem Basispreis und Verfalldatum miteinander identisch sind, gehören sie einer Optionsserie an.
Optionen, denen Standardisierungsmerkmale weitgehend fehlen, werden am OTC-Markt gehandelt (OTC-Optionen). Ihr Vorteil liegt gegenüber den börsengehandelten Optionen für die Nutzer darin, daß sie auf die jeweiligen Bedürfnisse individuell zugeschnitten werden. Damit ist aber die Fungibilität der OTC-Optionen auch eingeschränkt.
Die Höhe Optionsprämie richtet sich entsprechend Nachfrage und Angebot, wird aber maßgeblich vom Kurs des Basiswertes und seiner Volatilität, der Laufzeit, der Entwicklung der Zinssätze und bei Aktienoptionen nach anstehenden Dividendenausschüttungen beeinflußt.
Der Börsenhandel von Optionen vollzieht sich an speziellen Börsen (z. B. DTB, LIFFE, ÖTOB, SOFFEX; LIFFE etc.). An der Deutschen Terminbörse (DTB) werden folgende Handelsprodukte angeboten: DTB-Aktienoption, DTB-Option auf den BOBL-Future, DTB-Option auf den Bund-Future, DTB-Option auf den DAX-Future, DTB-Option auf den DAX-Index.

Eine Option räumt ihrem Käufer gegen Zahlung der Optionsprämie das Recht, nicht aber die Pflicht ein, eine bestimmte Anzahl von Aktien innerhalb einer bestimmten Frist oder zu einem bestimmten Zeitpunkt zu einem festgelegten Preis vom Optionsverkäufer zu erwerben.

Option (lateinisch: optio = freie Wahl) ist das Recht, innerhalb einer bestimmten Frist, zwischen mehreren (in der Regel zwei) Vertragsbedigungen frei zu wählen, indem eine der Wahlmöglichkeiten genutzt wird. Beispiele dafür sind das , Optionsgeschäft und der Optionsschein, die zwar Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede aufweisen. Gemeinsam sind beiden Optionsarten, daß mit dem Kauf einer Option oder eines Optionsscheines eine Wahlmöglichkeit erworben wird, zu einem späteren Zeitpunkt Aktien zu einem im voraus festgelegten Preis zu kaufen. Die Wahlmöglichkeit kann innerhalb einer bestimmten Frist ausgeübt werden. Optionshandel und Optionsscheinhandel sind also Formen des Termingeschäfts. Während diese Frist im Optionshandel zwischen einem halben Monat und einem dreiviertel Jahr dauert, werden Optionsscheine dagegen meistens mit einer Laufzeit von acht bis zwölf Jahren begeben; sie entspricht im wesentlichen der des Stammrechts der Optionsanleihe, mit der die Optionsscheine zusammen emittiert werden. Eine weitere Gemeinsamkeit besteht darin, daß Optionen und Optionsscheine rechtlich selbständig und an den Börsen handelbar sind. Beide Instrumente haben durch die Möglichkeit, das Recht jederzeit kaufen und auch wieder verkaufen zu können, einen spekulativen Charakter, der durch die Aktienkursentwicklung beeinflußt wird. An beiden Märkten engagieren sich flexible, risikobewußte Anleger, die versuchen, mit einem geringen Kapitaleinsatz an den Aktienkursbewegungen überproportional zu partizipieren.

Optionsgeschäft

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