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Refinanzierungspolitik

Teil der - Geldpolitik der Deutschen Bundesbank. Diese betreibt mit den Geschäftsbanken eine Refinanzierungspolitik, zu der die —Diskontpolitik und die Lombardpolitik gehören. Mit dieser Refinanzierungspolitik sollen das  Geldangebot der Geschäftsbanken (Geldschöpfung) direkt beeinflusst werden, indirekt aber auch über eine Veränderung der Kreditkosten die —Geldnachfrage. Dabei werden bestimmte Wertpapiere (Wechsel, festverzinsliche Wertpapiere) durch die Bundesbank von den Geschäftsbanken übernommen; diese erhalten dafür Zentralbankgeld. Die Refinanzierungspolitik unterscheidet in eine (1)   qualitative Refinanzierungspolitik, bei der je nach geldpolitischer Zielsetzung unterschiedlich hohe Anforderungen (Bonität, spezifische Handelsobjekte) an die in diese Politik einbezogenen Titel gestellt werden; (2)   quantitative Refinanzierungspolitik, bei der je nach geldpolitischer Zielsetzung den Geschäftsbanken unterschiedlich umfangreiche Kontingente an Refinanzierungsmöglichkeiten in Zentralbankgeld eingeräumt werden; (3)   pretiale Refinanzierungspolitik, bei der je nach geldpolitischer Zielsetzung ein unterschiedlich hoher Zinssatz (Diskontsatz, Lombardsatz) festgelegt wird, zu dem sich die Geschäftsbanken bei der Bundesbank Zentralbankgeld beschaffen können. Die Refinanzierungspolitik mit Diskont-und Lombardsatzvariationen ist die klassische Zinspolitik der Zentralbank. Die Wirkungsweise der Refinanzierungspolitik zeigt sich in den Bilanzen der betrachteten Marktpartner: Übernimmt die Bundesbank z. B. Wechsel aus dem Portefeuille der Geschäftsbanken (1), so hat sie diesen als Gegenleistung eine Einlage einzuräumen (2). Damit steigt die monetäre Basis (Zentralbankgeld) der Geschäftsbanken, mit der diese dann zusätzliche Kredite anbieten können (Geldschöpfung). Das Geldangebot steigt; bei gegebener Geldnachfrage wird damit zugleich der Zinssatz sinken. Besteht umgekehrt eine allgemeine Erwartung steigender Zinsen, so ist es möglich, dass Geschäftsbanken vorübergehend ihr Geld-und Kreditangebot zurückhalten; ihre Liquidität steigt dann. Dies wird nur dann nicht der Fall sein, wenn sie mit ihren Kunden Zinsgleitklauseln vereinbart haben, wodurch sich die Zinsen auch bereits früher gewährter Kredite stets dem aktuellen Niveau anpassen.                                                            Literatur: Dickertmann, D./Siedenberg, A., Instrumentarium der Geldpolitik, 4. Aufl., Düsseldorf 1984. Siebke,                  M., Theorie der Geldpoli- tik, Berlin u. a. 1974.

dient dazu, Übernachtliquidität bereitzustellen oder zu absorbieren. Die Geschäftspartner können zwei unterschiedliche ständige Fazilitäten auf eigene Initiative in Anspruch nehmen: Sie können die Spitzenrefinanzierungsfazilität nutzen, um sich für einen plötzlich auftretenden Liquiditätsbedarf von den nationalen Zentralbanken Übernachtliquidität zu einem deutlich über dem Markt liegenden Zinssatz gegen refinanzierungsfähige Sicherheiten zu beschaffen. Oder sie können die Einlagenfazilität nutzen, um bei den nationalen Zentralbanken Guthaben bis zum nächsten Geschäftstag anzulegen. Der Zinssatz hierfür ist im Allgemeinen nicht sehr hoch. Die ständigen Fazilitäten werden dezentral von den jeweiligen nationalen Zentralbanken verwaltet.

Oberbegriff, unter dem bis Ende 1998 hauptsächlich die - Diskontpolitik und Lombardpolitik der Deutschen Bundesbank subsumiert wurde. In der überkommenen Idealvorstellung der »real bills doctrine« sollte die Notenbank nur zur Refinanzierung von solchen Zahlungsverkehrsinstrumenten in Anspruch genommen werden können, die schon zur Finanzierung eines Handelsgeschäfts gedient hatten und somit dem Notenbankkredit eine gewisse realwirtschaftliche Grundlage verschafften. Angesichts dieser vermeintlichen Stabilitätsgarantie lag die Initiative zur Inanspruchnahme des Notenbankkredits bei den Geschäftspartnern der Notenbank. Administrative Züge nahm die Refinanzierungspolitik allerdings insofern an, als die anzuwendenden Zinsen von der Zentralbank „festgesetzt" wurden und bisweilen Subvention- (Diskontsatz) oder Verwarnungscharakter (Lombardsatz) gewannen. In neuerem Verständnis läßt sich die Abfolge von Finanzierung und Refinanzierung besser darauf beziehen, dass Währungsbehörden Vermögenswerte prinzipiell nicht am Emissionsmarkt, sondern am Zirkulationsmarkt aufnehmen, nachdem der erste Markttest bereits bestanden ist. Sie kaufen die Vermögensgegenstände dann entweder definitiv an oder nehmen sie bei Vergabe von Offenmarkt- und Spitzenrefinanzierungskrediten als Sicherheiten entgegen, und zwar in der rechtlichen Form von Wertpapierpensionsgeschäften mit Vollrechtsübertagung bei gleichzeitiger Vereinbarung der Rückabwicklung zu einem späteren Zeitpunkt oder in Form von Pfandgeschäften, bei denen das Eigentum beim Schuldner verbleibt. Ansatzpunkt der zentralbankpolitischen Aktivität war und ist die Liquiditätsversorgung der Banken. Sie fragen Zentralbankgeld nach für Zwecke des - Bargeldumlaufs, für die Bedienung der - Mindestreserve und zur Unterhaltung von working balances. In der bis Ende 1998 geltenden Fassung des Bundesbankgesetzes war der Refinanzierungspolitik die Beeinflussung von Geldumlauf und Kreditgewährung als Ziel vorgegeben (§ 15 BbankG), doch wurde sie auch mit außenwirtschaftlichen Zielsetzung eingesetzt. Die Wirkungsweise der einzelnen Aktionsparameter war unterschiedlich: Die qualitative Refinanzierungspolitik, welche die Merkmale der rediskont- bzw. lombardfähigen Titel bestimmte, unterlag ordnungspolitischen und bankmäßigen Zielsetzungen (ökonomische Funktion der Wechselkredite, hohe Bonität der angekauften Titel). Die quantitative Refinanzierungspolitik, also die Festsetzung von Rediskontkontingenten und Obergrenzen für den Lombardkredit (Lombardkontingente) beeinflußte direkt den Umfang der Bankenliquidität, indirekt über das Bankenverhalten auch Zinsen, Bankkreditvolumen und Geldmenge. Viele Autoren hielten diese Wirkungskette für eine Erfolgsgarantie der Zentralbankpolitik; früher standen bei der Festlegung der Rediskontkontingente und der Handhabung des Lombardkredits eher ordnungspolitische Überlegungen im Vordergrund. Die Bestimmung der Preise des Zentralbankkredits (Variation von Diskont- und Lombardsatz) veränderte den Umfang der Refinanzierung der Banken nicht zuverlässig und jedenfalls stark verzögert, wenn Zinsveränderungen auf die Nichtbanken überwälzt werden konnten, so dass letztlich die Reaktionen des geldhaltenden Sektors abzuwarten waren. Gleichwohl bewirkte sie als Zinspolitik über diese Schiene eine Veränderung der Kreditkosten bzw. der Opportunitätskosten der Geldhaltung im Nichtbankensektor. Literatur: Jarchow, H.-J. (1992). Köhler, Cl. (1977). Deutsche Bundesbank (Okt. 1995)

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