Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Scheidemünze

  Zentralbankgeld

Zahlungsmittel

Münzen

Die Scheidemünze ist eine Kleinmünze. Sie wurde unterwertig hergestellt, das heißt, der Metallwert der Münze entspricht nicht dem Münznominal, also dem Nennwert der Münze. Scheidemünzen können zum angebenen Wert nur durch eine staatliche Garantie in Umlauf gebracht und gehalten werden. Mit den Worten von Pierre Vilar (»Gold und Geld in der Geschichte«) ausgedrückt, bedeutet dies: Scheidemünzen »werden zu einem höheren Wert in Zahlung genommen als zu ihrem Warenwert«.

Form des stoffwertlosen Geldes. Unterwertig ausgeprägte, gesetzliche Zahlungsmittel (Legaltender) darstellende Münzen. Ggs.: Kurantmünzen (stoffwertvolles Geld).



Geldstücke aus Metall mit der Eigenschaft (beschränkt) gesetzlicher Zahlungsmittel, wodurch die Umlauffähigkeit im Kleinverkehr nicht beeinträchtigt wird, wenn der Warenwert (Substanzwert) des Geldstücks, wie es typischerweise der Fall ist, unter dem Nennwert liegt. Die noch bis Ende 2001 umlaufenden Bundesmünzen gemäss Münzgesetz von 1950 sind Scheidemünzen über 1, 2, 5, 10 und 50 Deutsche Pfennige sowie über 1, 2, 5 und 10 Deutsche Mark. Plänen zur Ausprägung von 20-DM-Olympiasilbermünzen und 100-DM-Olympiagoldmünzn wurde u.a. mit dem Hinweis auf fehlende Scheidegeldeigenschaft widersprochen. Alle derzeit gültigen Münzen sind unterwertig bis auf das Pfennigstück, das allerdings nicht wegen seines Metallwerts, sondern wegen der Prägekosten dem Bund Verlust bringt. Ab 1.1.2002 werden auf 1 und 2 Euro sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cent (Aufschrift: Euro Cent) lautende Münzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion in Verkehr kommen. Bei jeder Münze wird eine Seite mit einem nationalen Motiv, die andere Seite mit einem europaeinheitlichen Motiv gestaltet. Stückelung und technische Merkmale liegen im übrigen in der Kompetenz des Rats der Europäischen Union. Der Annahmezwang ist bei den bis Ende 2001 umlaufenden Bundesmünzen auf einen Betrag von 20 DM (bzw. 5 DM bei Pfennigmünzen) begrenzt, nur Bundes-und Landeskassen haben jeden Betrag entgegenzunehmen. Für die Begrenzung des Annahmezwangs sind Zweckmäßigkeitsüberlegungen und währungspolitische Absichten maßgeblich; einerseits soll der Geldverkehr nicht behindert werden, andererseits keine Konkurrenz für die - Banknoten entstehen. Einer ggf. durch das fiskalische Interesse des Bundes (Münzgewinn) begründeten, jedoch währungspolitisch ungerechtfertigten Ausweitung des Münzumlaufs steht das Recht der - Europäischen Zentralbank entgegen, den Umfang der Ausgabe zu genehmigen, ferner die Kompetenz der Bundesbank, das Inverkehrbringen der Scheidemünzen nach den Verkehrsbedürfnissen zu regeln und nur in beschränktem Maße Münzen gegen Gutschrift in den Eigenbestand zu übernehmen (Obergrenze aufgrund des Maastricht-Vertrags seit 1.1.1997: weniger als 10% des Münzumlaufs).

Münzen, bei denen der Metallwert unter dem Nennwert liegt. Siehe auch: Münzgeld

Dies sind „unterwertig” ausgeprägte Münzen. D. h., der Substanzwert (Materialwert) ist geringer als der aufgeprägte Nominalwert (beispielsweise lautend auf bestimmte Euro- oder Cent-Beträge). Das in der WWU umlaufende Münzgeld besteht ausschließlich aus Sch.. Diese sind — im Gegensatz zu den Banknoten — nicht einheitlich. Es gibt sie in acht Stückelungen (zu 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cent sowie zu 1 und 2 Euro). Sie haben jeweils eine einheitliche Vorderseite und eine von Land zu Land unterschiedlich gestaltete nationale Rückseite. Bei acht Denominierungen und zwölf Ländern gibt es daher 96 unterschiedliche Münzen. Sie sind aber in allen Teilnehmerstaaten der WWU gesetzliches Zahlungsmittel. In Deutschland kamen im Zuge der Erstausstattung mit neuem Bargeld zum 01.01.2002 rund 15,5 Mrd. Münzen im Wert von ca. 4,8 Mrd. € in Umlauf. Sch. sind grundsätzlich nur in begrenzter Höhe gesetzliches Zahlungsmittel.

Vorhergehender Fachbegriff: Schedulensteuer | Nächster Fachbegriff: Scheidemünzen



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Arbeits-Monopol | Qualitätsgruppe | Investitionsrechnung, statische

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon