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Tantiemen

Siehe auch: Gewinnbeteiligung

sind Anteile am Gewinn oder am Umsatz eines Unternehmens. Sie werden meist Mitgliedern von Vorstand oder Aufsichtsrat oder sonstigen leitenden Angestellten gewährt.

Tantiemen werden überwiegend an Mitarbeiter in der Unternehmensleitung als eine Art von Gewinnbeteiligung gezahlt. Besonders bei Aktiengesellschaften stellen Tantiemenzahlungenan Vorstands und Aufsichtsratsmitglieder eine häufig vorkommende Form der Entgeltzahlung dar. Die Höhe der gewinnabhängigen Vorstandsbezüge hängt von dem im Geschäftsjahr erwirtschafteten Ergebnis ab, wobei die Tantiemen nach dem Jahresüberschuß vermindert um einen etwa vorhandenen Verlustvortrag des Vorjahres und um Beträge, die in die offenen Rücklagen einzustellen sind -berechnet wird (§ 86 Abs. 2 AktG 1965). Die Tantiemen der Aufsichtsratsmitglieder wird dagegen auf der Basis des den Aktionären zustehenden Bilanzgewinnes berechnet (§113 AktG 1965). Tantiemen sind als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Grundsätzlich zu versteuern und gehören sozialversicherungsrechtlich zum beitragspflichtigen Entgelt.

insbesondere bei Kapitalgesellschaften übliche Gewinnbeteiligung durch einen prozentualen Anteil am Reingewinn (Gewinn) bzw. am Umsatz für Vorstand und Aufsichtsrat, gelegentlich auch für Angestellte und Arbeiter. Eine garantierte Tantieme wird dem Vorstand auch dann gezahlt, wenn kein Reingewinn erzielt wurde. Es handelt sich dann um ein zusätzliches Gehaltsversprechen.

Tantieme ist eine Form der betrieblichen Gewinnbeteiligung, wobei an Mitglieder des Aufsichtsrats, des Vorstandes, aber auch an leitende Angestellte Entgeltzahlungen in Abhängigkeit vom Gewinn erfolgen.

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: (prozentuale Gewinnbeteiligung) Vorstandsmitglieder und andere Führungskräfte eines Betriebes erhalten neben den festen Vergütungen eine vereinbarte prozentuale Beteiligung an dem Umsatz oder dem Gewinn.



Erfolgsabhängige, zusätzliche Vergütung aus dem Jahresergebn is einer Gesellschaft an die Mitglieder des Vorstandes oder der Geschäftsleitung. Abgesehen von Mindesttantiemen, die zusätzlich zum Gehalt vereinbart werden, sind Tantiemezahlungen in der Regel erfolgsabhängige Vergütungen, die der Höhe nach an einen gewissen Erfolgskoeffizienten gekoppelt sind (z. B. Jahresumsatz, Bruttobetriebsergebnis, Nettobetriebsergebnis etc.). Tantiemen sind steuerpflichtige Einkünfte und unterliegen somit der Einkommensteuer bzw. der Lohnsteuer bei lohnsteuerpflichtigen Mitarbeitern.

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