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Wirtschaftsstrafrecht

Im Bereich des Strafrechts ist die Wirtschaftskriminalität zu einem Spezialgebiet geworden. Neue Erscheinungsformen von Wirtschaftsstraftaten haben wiederholt zu Gesetzesänderungen mit dem Ziel Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität geführt. Erschwerend kommt bei der Strafverfolgung hinzu, dass die Internationalität dieser Straftaten zu Ermittlungshindernissen führt. Rechtsgrundlagen der Wirtschaftsstraftaten sind neben dem Strafgesetzbuch (StGB) zahlreiche Sondergesetze des öffentlichen Wirtschaftsrechts. Nahezu alle Wirtschaftsgesetze enthalten Kataloge von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Die nachfolgende Aufzählung enthält beispielhaft und keineswegs abschließend einige der für die Wirtschaft maßgeblichen Straftaten. Organisierte Wirtschaftskriminalität: Die Geldwäsche gilt als Schlüsselproblem der organisierten Kriminalität. Das Geldwäschegesetz dient den Strafverfolgungsbehörden zur Ermittlung von Straftaten. Es bietet die Rechtsgrundlage für Identifikations- und Meldepflichten. Kredit- und Finanzinstitute, Spielbanken, Gewerbetreibende und Lebensversicherungen sind verpflichtet, Finanztransaktionen zu identifizieren, aufzuzeichnen und die Daten aufzubewahren. Wirtschafts- und Steuerkriminalität in der EU: Abschöpfungen, Ausfuhrerstattungen, Ausnutzung von Förderprogrammen und Subventionen etc. Computerkriminalität: Ausspähen von Daten (Hacking), Computerbetrug, Fälschung beweiserheblicher Daten, Täuschung im Rechtsverkehr bei der Datenverarbeitung, Falschbeurkundung, rechtswidrige Datenveränderung, Computersabotage etc. Hierzu gehören auch Verletzungen des — Urheberrechts und des Datenschutzrechts. Straftaten im Bank- und Kreditwesen: Insidergeschäfte, Wechsel- und Scheckbetrug, Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten, Untreue bei der Kreditvergabe, Kapitalanlagebetrug. Insolvenzdelikte: Bankrott, Verletzung der Buchführungspflicht, Gläubiger- und Schuldnerbegünstigung. Wettbewerbsrecht: strafbare Werbung, Ankündigung von Mondpreisen, Tatbestände des Kundenfangs (Haustürwerbung, Kaffeefahrten), Räumungsverkaufsschwindel, unseriöse Spendenaufrufe, progressive Kundenwerbung, Kettenbriefe, Betriebsspionage. Produkt- und Markenpiraterie, Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (-0 Wettbewerbsrecht). Arbeitsrecht: Korruption und Schmiergeldannahme, illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit; Steuer- und Zollmanipulation; Umweltstraftaten etc.

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