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Fondsgebundene Rentenversicherung

Dem allgemeinen Trend zur Rentenversicherung folgend, gibt es seit 1994 auch fondsgebundene Rentenversicherungen. Dabei werden die Spargelder in Investmentfonds angelegt. Die Privatrente ist eine Verwandte der Kapital-Lebensversicherung. Nur ohne Todesfallschutz und um diesen günstiger. Abgezogen werden von den Einzahlungen die Gebühren sowie die Vermittlungsprovision. Damit liegen die Renditen etwas höher als bei der normalen Lebensversicherung. Der grosse Vorteil der Privatrente ist die lebenslange Zahlung. Egal wie alt Sie werden, ob unterdurchschnittlich oder hundertjährig, die private Rentenversicherung überweist auch, wenn Ihr eingezahltes Kapital rein rechnerisch schon verbraucht ist. Also garantiert lebenslänglich. Entsprechend unterschiedlich kann die Rendite einer privaten Rentenversicherung sein: glänzend oder indiskutabel. Denn bei frühem Tod entsteht der Verlust des Kapitals. Wie bei der Kapital-Lebensversicherung liegt die Mindestverzinsung des Sparkapitals bis einschliesslich Juni 2000 bei vier Prozent, ab Juli 2000 dann bei 3,25 Prozent. Und wie die Kapital-Lebensversicherung setzt sich die private Rente aus einem garantierten Teil und einem Überschussanteil zusammen. Im Gegensatz zu dieser gibt es aber bei der Renten-Police keine Gesundheitsprüfung. Zwei grundsätzliche Varianten bietet die private Rentenversicherung. Nach einer Einmalzahlung gibt es die so genannte Sofortrente. Interessant für Menschen kurz vor oder im Rentenalter. Nach einer Kapitalüberweisung, denkbar aus einer Kapital-Lebensversicherung oder einem Sparplan, wird das Geld unmittelbar verrentet. Man kann dies auch anders formulieren: Die Privatrente ist eigentlich ein Auszahlungsplan. Laufzeit: lebenslänglich. Das Gegenstück zur Sofortrente ist die so genannte aufgeschobene Rentenversicherung. Hier sammeln vergleichsweise junge Menschen Beitragszahlungen in einem reinen Sparvertrag an. Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht sind ab sofort nicht mehr steuerfrei zu haben. Deswegen bleibt einzig die reine Rentenversicherung (zunächst) steuerfreie Lebensversicherungsform. Denn diese Rentenzahlungen sind wie die gesetzlichen auch begrenzt steuerpflichtig. Es wird der so genannte Ertragsanteil steuerlich berücksichtigt. Hier gilt: Je älter der Rentner bei Rentenbeginn, desto niedriger der Ertragsteil und damit die Steuerlast. Das bedeutet: Wer mit 65 in den Ruhestand geht, bekommt 27 Prozent seiner Jahresrente besteuert. Die begrenzte Steuerpflicht Alter bei Ertragsanteil Rentenbeginn 55 38 60 32 65 27 70 21 75 16 Je nach Verteilung der Überschüsse gibt es verschiedene Arten der Rentenzahlung. Es kann die konstante Rente gewählt werden, bei der die voraussichtlichen Überschüsse gleichmässig auf die Laufzeit verteilt werden. Bei einer dynamischen Verteilung steigt die Rente. Einige Versicherer bieten auch die nicht empfehlenswerte sinkende Rente an. Damit beim frühen Tod nicht das ganze Kapital verloren geht, gibt es die Garantiezahlung. Für teures Geld erkauft man sich damit das Recht, dass das eigene vorhandene Vermögen eine Anzahl von Jahren ausgezahlt wird. Dies soll dem Kunden Sicherheit vermitteln, seine Sterblichkeit verschleiern. Denn in dieser Garantiezeit zahlen die Anbieter die Privatrente auf jeden Fall. Die Länge ist frei wählbar, üblich sind fünf, sinnvoll, aber zu teuer wären 15 und maximal möglich sind 20 Jahre. Es soll eine Art Hinterbliebenenrente installiert werden. Dies kann der Familie nur als vorübergehendes Konstrukt für eine bestimmte Zeit helfen und ist keine echte Absicherung.

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