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Akkreditivbevorschussung

(engl.: packing credit, anticipatory credit, advance against a documentary credit)

zur Erleichterung der Finanzierung des Wareneinkaufs und/oder des -versands entwickelte Sonderform des Akkreditivs.
Sie erlaubt es, aufgrund entsprechender Weisungen (Importeur an Importeurbank, Importeurbank an Exporteurbank) dem Exporteur unter bestimmten Bedingungen die Zahlung von Vorschüssen (Vorauszahlung) einzuräumen. Als Instrumente dienen hier generell die (Farb-) Klauseln in ihren Varianten Green Clause (gesicherte Bevorschussung durch Lagerschein) und Red Clause (ungesicherte Bevorschussung bei Haftung der Akkreditivbank). Das mit der Akkreditivbevorschussung verbundene Risiko trägt der Importeur (ggf. die Importeurbank als akkreditivstellende Bank).

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