Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Aktivitätsklausel

Im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen werden sogenannte Schachteldividenden an ausländischen Kapitalgesellschaften i.d.R von der inländischen Besteuerung freigestellt. In den neueren deutschen Doppelbesteuerungsabkommen wird diese Freistellung an die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit geknüpft (sogenannte aktive Tätigkeit). I.d.R. enthalten die Abkommen eigenständige Definitionen für diese Art von Tätigkeiten. Auch im nationalen Recht gibt es einige Fälle, in denen die Inanspruchnahme einer bestimmten Regelung von der Ausübung einer aktiven Tätigkeit abhängig gemacht wird, so z.B. die indirekte Anrechnung nach § 26 Abs. 2 KStG, die nur in Anspruch genommen werden darf, wenn eine Tätigkeit im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 oder Abs. 2 AStG vorliegt.

(activity clause;  Steuerrecht, Internationales). Um rein steuerlich motivierte Gestaltungen einzuschränken, sind im   nationalen Recht und in vielen   Doppelbesteuerungsabkommen Aktivitätsklauseln enthalten, die steuerentlastende Massnahmen oder die Nichtanwendung verschärfender Vorschriften davon abhängig machen, dass eine „aktive” Wirtschaftstätigkeit ausgeführt wird bzw. dass die Einkünfte aus einer zumindest fast ausschliesslich aktiven wirtschaftlichen Tätigkeit stammen. Der Kernbestand aktiver Tätigkeiten wird dabei mit Landwirtschaft, Herstellung und Verkauf von Gütern und Waren, technischer Beratung und Dienstleistungen oder Bank- und Versicherungsgeschäften beschrieben. Im Gegensatz dazu wird beispielsweise die blosse Vermögensverwaltung als passive Tätigkeit eingestuft.

Vorhergehender Fachbegriff: Aktivitätsformat | Nächster Fachbegriff: Aktivitätskostenrechnung



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : job control | Wohnungsbauprämiengesetz | Echtes Factoring

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon