Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Bodenvorratspolitik

Teilbereich der kommunalen Bodenpolitik. Die Gemeinde beteiligt sich
als Nachfrager (vor allem nach landwirtschaftlichen Flächen in Stadtnähe) und
als Anbieter (vor allem von Bauland) am kommunalen Bodenmarkt. Für die
Bereitstellung von Bauland sowohl für gewerbliche Standorte als auch für Wohn­bebauung
halten die Kommunen Flächen vor, die sie frühzeitig zu noch günstigen Preisen
erworben haben. Eine sehr weitgehende Bo­denvorratspolitik einer Gemeinde wäre
ineffi­zient, da die langfristige zinslose Bindung von Steuergeldern im Boden
nicht mehr durch die wirtschaftlichen Vorteile aufgewogen würde
(Industrieansiedlung, städte- und wohnungs­baupolitische Ziele).       




Vorhergehender Fachbegriff: Bodensteuern | Nächster Fachbegriff: Bodenwertzuwachssteuer



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Mikrogeographische Segmentierung | Controllinginstrumente | Management Control

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon