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Bundesanstalt für Arbeitsschutz

(bis 1983 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung)
rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie untersteht unmit­telbar dem
Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, ihr Sitz ist in Dortmund. Die
Bundesanstalt für Arbeitsschutz wird von ei­nem Präsidenten geführt, dem ein
Beirat, be­stehend aus 18 Mitgliedern, beigeordnet ist.


Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz ist in die Abteilungen
Grundsatzfragen, Sicherheits­technik, gefährliche Stoffe, Ergonomie, For­schungsanwendung
und Information geglie­dert. Zu ihren Aufgaben gehören:


*
Unterstützung
des Bundesministers für Ar­beit und Sozialordnung im Bereich des Arbeitsschutzes,


*
Beobachtung
und Analyse der Arbeitssi­cherheit, der Gesundheitssituation und der
Arbeitsbedingungen in Betrieben und Ver­waltung,


*
Entwicklung
von Problemlösungen unter Anwendung sicherheitstechnischer, arbeits­medizinischer,
ergonomischer und sonsti­ger arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse; hierzu
forscht die Bundesanstalt im not­wendigen Umfang selbst oder vergibt For­schungsaufträge
an Dritte,


*
Förderung
der Anwendung der gewonne­nen Erkenntnisse und Lösungsvorschläge in der Praxis.


*
Die
Bundesanstalt ist auch Anmeldestelle nach dem Chemikaliengesetz; sie ist ebenso
deutsches Zentrum der internationalen Do­kumentationszentrale für Arbeitsschutz
beim Internationalen Arbeitsamt in Genf und führt die Sekretariate für die im
Ge­schäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung errichteten
Sach­verständigenausschüsse im Bereich des Ar­beitsschutzes.


Die
Bundesanstalt ist Nachfolgeinstitution des 1949 im Auftrag der Arbeitsminister
der Länder in Soest gegründeten Zentralinstituts für Arbeitsschutz. Dieses
Zentralinstitut ist 1951 in das Bundesinstitut für Arbeitsschutz überführt
worden; es wurde 1957 nach Ko­blenz verlegt und ist 1971 in die Bundesan­stalt
für Arbeitsschutz und Unfallforschung überführt worden (Sitz Dortmund).




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