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Damnum

Abschlag, Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennbetrag (Nennwert) eines Darlehens oder einer Forderung (Rückzahlungsbetrag) und dem tatsächlich an den Darlehensnehmer ausgezahlten Betrag (Verfügungsbetrag). Die Höhe des Damnums ist abhängig von der Lage des Kapitalmarktes und dem Rang der Hypothek. Steuerliche Behandlung: Das Damnum ist im außerbetrieblichen Bereich vorn Darlehensnehmer im Jahr der Darlehensaufnahme als Werbungskosten absetzbar. Im betrieblichen Bereich ist das Damnum als Rechnungsabgrenzungsposten zu bilanzieren und entsprechend der Laufzeit des Darlehens gewinnmindernd oder rhöhend aufzulösen. Beim Darlehensgeber gehört das Damnum als Einnahme zu den Einkünften aus Kapitalvermögen (Einkommensteuer).

Differenz zwischen dem Nominalwert eines Kredites und dem Auszahlungsbetrag. Ökonomisch betrachtet ist das Damnum (manchmal auch als Disagio bezeichnet) ein bereits bei der Kreditvergabe einbehaltener Zins. Somit reduziert sich der Nominalzins des Kredites ceteris paribus mit steigendem Damnum.

Damnum ist der Betrag, um den der Preis oder Kurs eines Wertpapiers oder Kredits unter seinem Nennwert liegt; häufig spricht man von Disagio.

Darlehensabschlag, d. h. Differenz zwischen nomineller Darlehenshöhe und effektiver Auszahlungssumme, der bei Auszahlung des Darlehens vom Kreditgeber einbehalten wird. Es kommt in erster Linie bei Darlehen, z. B. von Hypothekenbanken vor. Das Damnum ist abhängig von der Refinanzierungslage des Kreditgebers und dem vertraglich zwischen ihm und dem Darlehensnehmer vereinbarten Nominalzins des Darlehens. Es dient oft zum Ausgleich für einen optisch niedrigen Nominalzins, der aber die einmaligen und laufenden Kosten des Kreditgebers nicht vollständig abdecken würde.

Finanzwirtschaftlich hat das Damnum preisliche und qualitative Wirkungen:

(a) preislich: Als einmalige Leistung ist es ein Teilpreis der Darlehensgewährung und als Abschlag auf die Gesamtlaufzeit ein verteilter Zinsbestandteil, der sich um so stärker auswirkt, je kürzer die Laufzeit des Darlehens ist. Damit wirkt sich das Damnum entsprechend auf die Effektivverzinsung aus.

(b) qualitativ: Das Damnum bewirkt eine Verringerung des Kredits, was im Zuge der Vertragsgestaltung beachtet werden muß, damit nachträglich kein Liquiditätsengpaß eintreten kann.

Handelsrechtlich besteht einerseits die Möglichkeit, das Damnum sofort gewinnmindernd abzuschreiben oder es zu aktivieren und über den Zeitraum der Darlehensgewährung anteilig abzuschreiben (periodengerechte Aufwandsverteilung).

Steuerrechtlich ist das Damnum für die Dauer der Laufzeit pro rata temporis zu verteilen. Ausnahme: Bei privater Darlehensaufnahme ist das Damnum im Kalenderjahr seiner Wirksamkeit abzugsfähig.

Siehe auch: Disagio

Der Betrag, der sich als Differenz zwischen Rückzahlungsbetrag und dem niedrigeren Ausgabebetrag (Ver fügungsbetrag) von Hypotheken und Grund schulden ergibt (Abgeld). Bilanzierung: Der Unterschiedsbe trag darf unter die Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite aufgenommen werden. Der geson dert auszuweisende Betrag ist durch planmäßige Abschreibungen, die auf die gesamte Laufzeit verteilt werden dürfen, zu tilgen (§ 156 Abs. 3 AktG 1965).

Differenz zwischen dem höheren Nennwert und dem niedrigeren Auszahlungswert, vor allem bei Hypotheken (Disagio).

andere Bezeichnung für   Disagio bzw. Abgeld.

Differenz zwischen dem Nominalbetrag eines Darlehens oder eines Hypothekendarlehens und dem Auszahlungsbetrag.
Die Effektivverzinsung wird durch Bezug des Nominalzinses auf den niedrigeren Auszahlungsbetrag errechnet. Siehe: Abgeld, Tilgungsstreckung

Abgeld Aufgeld. Unterschiedsbetrag zwischen gewährter und zurückzuzahlender Darlehenshöhe. Abschlag bei Darlehensauszahlung (Disagio) oder Zuschlag bei Darlehensrückzahlung (Agio). D. wird neben Darlehenszinsen berechnet.

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