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Devisenkassageschäft

liegt vor, wenn zwischen dem Geschäftsabschluß und der Lieferung der verkauften bzw. gekauften Devisen nur ein kurzer, technisch bedingter Zeitraum liegt. Die Abwicklung des Geschäfts muß in der Regel innerhalb von zwei Werktagen «valutakompensiert» erfolgen. Devisen-kassageschäfte werden über Devisenbörsen abgewickelt, wobei der Devisenkurs (als Devisenkassakurs) börsentäglich (zwischen 13.00 Uhr und 14.00 Uhr) für alle fünf deutschen Devisenbörsen notiert wird. Im Umfeld der Börsen hat sich jedoch ein umfangreicher außerbörslicher bzw. nachbörslicher Handel als direkter Devisenkassahandel entwickelt. Er nimmt mit ca. 95% des Handelsvolumens den größten Anteil an diesem Geschäft ein.

Kassageschäft (Spot-, Sofort-, Comptantgeschäft) in Devisen. Geschäftsart des Devisen-kassamarktes. I. Ggs. z. Devisentermingeschäft muss es sofort erfüllt werden, d. h. Devisenzahlungen erfolgen sofort Zug um Zug; praktisch werden Devisen aus technischen Gründen spätest. 2 Tage nach Geschäftsabschluss gutgeschrieben bzw. geliefert (2-werktägig Valuta kompensiert). Werden bei Devisenhandelsabschlüssen (Verpflichtungsgeschäft) keine besonderen Vereinbarungen über den Termin der beiderseitigen Leistungen getroffen, so handelt es sich um Devisenkassageschäfte. Die wirtschaftliche Funktion von Kassageschäften ist im Wesentlichen in der Sicherstellung einer reibungslosen Abwicklung des Grenzen überschreitenden Zahlungsverkehrs in Fremdwährungen zu sehen, der von den Banken für Kunden- und Eigengeschäfte in Form von Auszahlungen oder Scheckinkassi durchgeführt wird. Ggs.: Devisentermingeschäft.

ist ein Austauschgeschäft in Bezug auf Währungen, bei dem anders als beim   Devisentermingeschäft Vertragsabschluss und Erfüllung zeitlich zusammen fallen. Das hierbei zugrunde gelegte Austausch­verhältnis zwischen den beiden Währungen nennt man   Kassawechselkurs.

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