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Devisentermingeschäft

Fixhandelsgeschäft in fremder Währung, bei dem der Zeitpunkt der Erfüllung später als zwei Geschäftstage liegt. Mit Termingeschäften kann bei zu erwartenden Deviseneingängen oder Zahlungsverpflichtungen der Kurs sofort gesichert werden. Termingeschäfte können auch zur Ausnutzung von Zinsunterschieden durch Swapgeschäfte eingesetzt werden. Termingeschäfte werden nur im Freiverkehr abgeschlossen. Es sind zwar alle Termine möglich, häufig werden aber standardisierte Monatstermine verwendet. Devisentermingeschäfte sind in jedem Fall zu erfüllen. Kursunterschiede zwischen Kassa- und Terminkurs werden als Deport bzw. Report bezeichnet.

dient zur Absicherung gegen Wechselkursrisiken bei Verpflichtungen aus dem Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr mit dem Ausland, wobei die Zahlungsverpflichtungen in ausländischer Währung erfolgen. Die Parteien vereinbaren bei Vertragsschluß einen verbindlichen Devisenterminkurs für einen Devisenkauf (zum Beispiel Rechnungsbetrag von in Auslandswährung fakturierten Einfuhren auf Ziel oder den Betrag zurückzuführender kurzfristiger Kapitalimporte und Zinserträge) bzw. Devisenverkauf (zum Beispiel Rechnungsbetrag von in Auslandswährung fakturierten Ausfuhren- oder den Betrag zurückzuführender kurzfristiger Kapitalexporte und Zinserträge), der erst nach der vereinbarten Laufzeit, also zu einem künftigen Erfüllungstag (auch Termin oder Fälligkeit genannt) ausgeführt wird. Da der Devisenterminkurs die Konditionen des Devisenumtausches bereits zum Zeitpunkt des Geschäfts- -abschlusses festlegt, lassen sich die zugrundeliegenden Handels- oder Kapitaltransaktionen losgelöst vom Fremdwährungsrisiko beurteilen (Devisen-Outrigh t-Termingeschäft). In der Regel treten Banken als Kontrahenten für Devisentermingeschäfte der Außenhändler und Arbitrageure (Arbitrage) auf. Vereinbarte Laufzeiten betragen mindestens drei Arbeitstage, üblicherweise liegen sie jedoch zwischen einem und zwölf Monaten bis hin zu fünf Jahren. In seltenen Ausnahmefällen werden auch Terminkontrakte bis zu zehn und mehr Jahren abgeschlossen. Der Devisenterminhandel findet in Deutschland ausschließlich im Freiverkehr statt, da an den Börsen amtlich nur Kassakurse ermittelt werden. Devisentermingeschäfte haben im Zeitalter flexibler Wechselkurse als Sicherungsinstrument erhebliche Bedeutung gewonnen. Die Differenz zwischen dem Devisenterminkurs und dem Devisenkassakurs (Spot Rate) am Tag des Vertragsschlusses, ausgedrückt in Prozent des Devisenkassakurses, wird als Swapsatz bezeichnet (Swap). Liegt der Devisenterminkurs über (unter) dem Devisenkassakurs, so wird der dann positive (negative) Swapsatz auch als Report, Premium oder Terminaufschlag (Deport, Discount oder Terminabschlag) bezeichnet. Den Fall der Gleichheit von Devisenkassa- und Devisenterminkurs bezeichnet man als «pari Kassa» oder «pari».
Der Swapsatz wird ausschließlich durch internationale Zinsdifferenzen bestimmt. Liegt zum Beispiel ein Zinsvorteil (Zinsnachteil) des Auslandes vor, so werden Arbitrageure verstärkt Kapital exportieren (importieren) und nachfrageseitig (an-gebotsseitig) den Devisenkassakurs erhöhen (senken). Zur Sicherung gegen Kursrisiken müssen sie die erworbenen Devisen zugleich per Terminmarkt zum Fälligkeitstermin der Kapitalanlage verkaufen (zurückkaufen). Diese Verbindung von Kassa- und Terminmarktgeschäft senkt (erhöht) den Devisenterminkurs und läßt ihn unter (über) den steigenden (sinkenden) Kassakurs fallen (steigen); es bildet sich ein Report (Deport). Der internationale Kapitalstrom hält solange an, wie der Zinsvorteil (Zinsnachteil) der Auslandsanlage noch größer (geringer) ist als der Terminabschlag (Terminaufschlag). Der Swapsatz stellt die Zinsdifferenz dar, und der Kapitalfluß kommt zum erliegen, da kein gesicherter Ertragsvorteil mehr realisierbar ist.
Die Kurse am Devisenterminmarkt werden für jede Fälligkeit aus Spot Rate (Kassakurs) und dem jeweiligen Auf- oder Abschlag des Swapsatzes ermittelt (Outright-Quotierung). Die Swapsätze werden aus den Zinsdifferenzen der entsprechenden Fristigkeiten ermittelt und auf Jahre normiert. Dabei werden im Interbankenhandel normalerweise glatte Laufzeiten (1,2,3,6 und 12 Monate) quotiert.

Auch: Währungstermingeschäft. Geschäftsart des Devisenterminmarkts, in Termindevisen. Mittel der Wechselkurssicherung. I.Ggs. z. Devi-senkassageschäft erfolgt wechselseitige Erfüllung erst zu einem späteren Zeitpunkt, der spätere Wechselkurs wird aber schon zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses vereinbart. Der Zeitraum zwischen Abschluss- und vereinbartem Erfüllungstag ist die Laufzeit des Termingeschäfts. Den Erfüllungstag bez. man auch als Termin oder Fälligkeit. Termingeschäfte eignen sich insb. zur Absicherung von Währungsforderungen und -Verbindlichkeiten, sind daher für Ex- und Importeure von grosser Bedeutung, die sich so eine sichere Kalkulationsbasis schaffen können: Der Importeur sichert seine in einer bestimmten Frist zu bezahlende Verbindlichkeit ab, der Exporteur die später eingehende Bezahlung seiner Forderung in Fremdwährung. Auch Banken setzen Devisentermingeschäfte zur Absicherung von aus dem Kunden- oder Eigengeschäft stammenden offenen Positionen ein. Bei Banken handelt es sich auch um Termingeschäfte, bei denen Abschlüsse über Währungsbeträge per Termin -i. d. R. bis zu 1 Jahr - getätigt werden mit der Absicht, durch Sicherung des Terminkurses eine bestimmte Kalkulationsgrösse für die Verzinsung des relevanten Fremdwährungsbetrags zu fixieren. Als Kontrahenten für Ter- mingeschäfte treten ebenfalls vor allem Banken auf. Devisentermingeschäfte werden überwiegend mit Standardlaufzeiten kontrahiert: Termine von 1, 2, 3, 6, 12 Monaten; Abschlüsse mit längeren Laufzeiten - etwa bis 3 Jahre - sind in Ausnahmefällen möglich. Von den Standardlaufzeiten abweichende Fälligkeiten werden, wenn z.B. von Ex- oder Importeur gewünscht, in gängigen Währungen von den Banken zwar auch meist kontrahiert, jedoch zu ungünstigeren Konditionen. Oft schliessen Banken in solchen Fällen Devisentermingeschäfte auch mit Option ab, die das Recht gibt, innerhalb einer Frist das Termingeschäft zu erfüllen. Die Konzentration der Terminabschlüsse auf die Standardtermine erklärt sich daraus, dass diese Laufzeiten bei der Vergabe von Zahlungszielen im internationalen Handel und als Laufzeiten internationaler Geld- und Kreditgeschäfte bevorzugt zu Grunde gelegt werden. Daher tritt in diesen Fristen am Devisenmarkt eine besonders hohe Zahl von Anbietern und Nachfragern auf. Der Kurs, der bei einem Termingeschäft mit bestimmter Laufzeit zu Grunde gelegt wird, ist normalem, nicht gleich dem für dieselbe Währung zum gleichen Zeitpunkt geltenden Kassakurs. Überschreitet der Termin- den gleichzeitigen Kassakurs, nennt man die Differenz Report; ist der Termin- niedriger als der Kassakurs, Deport (auch [Termin-] Aufschlag bzw. -Abschlag). Report und Deport bilden den Swapsatz. Wenn der Terminkurs einer Währung dem Kassakurs entspricht, nennt man den Terminkurs pari (Kassa). Der Swapsatz - als Report wie als Deport - lässt sich in einen Jahresprozentsatz umrechnen, was vor allem bei Finanzkrediten über fremde Währungen üblich ist. Unterschiede bestehen meist nicht nur zwischen Termin- und Kassakurs einer Währung, sondern auch zwischen Terminkursen für verschiedene Laufzeiten derselben Währung. Auf Grund vielfältiger Vorteile haben Devisentermingeschäfte grosse Verbreitung zur Absicherung gegen Wechselkursrisiken erlangt: Zum einen lässt sich durch die exakte Fixierung des zu erzielenden Wechselkurses eine feste Kalkulationsbasis für Fremdwährungsgeschäfte sicherstellen. Zum anderen zeichnen sich Devisentermingeschäfte durch ihre flexiblen Einsatzmöglichkeiten und die ex ante feststehenden Kurssicherungskosten aus. Beim Devisentermingeschäft lassen sich 2 Grundformen - Outright- und Swapgeschäft mit vielerlei Varianten - unterscheiden. Ausserdem ist zwischen festem Devisentermin- und -Optionsgeschäft zu unterscheiden. Börsengehandelte, stark standardisierte Devisentermingeschäfte sind die Devisen- oder Währungsfutures.


(1) Charakterisierung: Bei Devisentermingeschäften (sog. Outright-Geschäften) ist ausgehend vom Zeitpunkt des Abschlusses eines Termingeschäftes der Zeitpunkt der Erfüllung (die Fälligkeit des Ter­mingeschäfts) um einen vereinbarten Zeitraum (Laufzeit des Termingeschäftes) hinausgeschoben.
(2) Abwicklungsschritte: Ein Devisenterminverkaufsgeschäft eines Exporteurs umfasst im Zeitpunkt des Abschlusses die Verpflichtungen des Exporteurs (a) zur Lieferung eines feststehenden Devisenbe­trags zu einem späteren Zeitpunkt (bei späterer Fälligkeit des Devisentermingeschäfts) und (b) zum Umtausch dieses Devisenbetrags bei Fälligkeit des Devisentermingeschäftes in Euro zu einem bereits bei Abschluss des Termingeschäftes fest vereinbarten Wechselkurs, des   Devisenterminkurses. Im Zeitpunkt der Erfüllung (Fälligkeit) dieses Devisenterminverkaufsgeschäfts ist (c) der Exporteur zur Lieferung des festgelegten Devisenbetrages verpflichtet. Desgleichen wird (d) dieser Devisenbetrag in Euro zu dem im Zeitpunkt des Abschlusses fest vereinbarten Wechselkurs (Devisenterminkurs) umge­tauscht, und zwar unabhängig von der inzwischen eingetretenen Veränderung des   Devisenkassakur­ses der relevanten Fremdwährung. Der Ablauf eines Devisenterminkaufgeschäftes verläuft analog.
(3) Optionszeit: Devisentermingeschäfte können unter Einbeziehung einer Optionszeit abgeschlossen werden. An der Stelle eines bestimmten Fälligkeitstages wird ein Zeitraum vereinbart, innerhalb dessen es in das Belieben des Bankkunden gestellt ist, zu welchem Zeitpunkt er die (Laufzeit-)Option auszu­üben, d.h. das Devisentermingeschäft zu erfüllen wünscht.
(4) Devisenterminkurse: In den Kursblättern finden sich i.A. nur die Devisenterminkurse für Devisen­termingeschäfte mit 3- und 6-monatiger Laufzeit. Übliche Laufzeiten sind aber auch 2 und 12 Monate; darüber hinaus gibt es gebrochene (sog. krumme) Laufzeiten (broken dates). Devisenterminkurse wer­den (ebenso wie seit Einführung des Euro die Devisenkassakurse) nicht amtlich notiert; sie tragen nur den Charakter von Indikatoren. Siehe auch   Währungsmanagement (mit Literaturangaben).

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