Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Ertragswertverfahren

Verfahren zur Ermittlung des Ertragswerts einer Unternehmung.
Der spezifischen Fragestellung entsprechend wird der Ertragswert nach folgenden Verfahren errechnet:
(1) Ertragsverfahren bei unterstellter zeitlich begrenzter Lebensdauer der Unternehmung.
(a) Die Ermittlung des Ertragswerts (Ew) erfolgt bei im Zeitablauf in unterschiedlicher Höhe anfallenden Reinerträgen. Wird kein Liquidationserlös erwartet, so errechnet sich der Ertragswert wie folgt:


G = zukünftiger Gewinn (Reinertrag) des Jahres 1-n
q = Abzinsungsfaktor der Periode t mit q = 1 + i
Wird ein Liquidationserlös (L) erwartet, so wird dieser einbezogen und ebenfalls abgezinst. Die obige Formel ist entsprechend zu erweitern:


(b) Die Ermittlung des Ertragswerts bei im Zeitablauf in gleicher Höhe anfallenden Reinerträgen erfolgt unter Verwendung der Rentenbarwertformel.

(2) Verfahren zur Ertragswertermittlung bei unterstellter unbegrenzter Lebensdauer der Unternehmung.

Die Aussagefähigkeit des Ertragswertverfahrens ist von der Bestimmung des Kalkulationszinssatzes sowie von der Qualität der Prognose hinsichtlich der Reinerträge abhängig.

Nach dem Ertragswertverfahren ist für den Unternehmungswert allein der Ertragswert der Unternehmung maßgeblich. Eine Einbeziehung des Substanzwertes wird von Vertretern des Ertragswertverfahren im Grund satz strikt abgelehnt, jedoch zum Teil wie von Schmalenbach aus pragmatischen Gründen zugelassen, um das Konkurrenzrisiko pauschal abzuschätzen (MittelwertVerfahren).

wichtigstes Verfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke im Sinne des Bewertungsgesetzes ( Einheitswert). Es dient im Gegensatz zu seiner Bezeichnung der Ermittlung des gemeinen Werts. Das Ertrags wertverfahren wird bei Mietwohn- und Geschäftsgrundstük- ken, gemischtgenutzten Grundstücken sowie Ein- und Zweifamilienhäusern angewendet (§ 76 BewG). Die Grundstücksbewertung orientiert sich an der  Jahresrohmiete als dem Gesamtentgelt für die Benutzung einschl. eines Teils der Umlagen. Der Grundstückswert umfasst die Werte des Bodens, der Gebäude und der Aussenanlagen. Die Ermittlung erfolgt durch Anwendung eines Vervielfältigers auf die Jahresrohmiete. Die Vervielfältiger, die aus den Anlagen 3-8 des Bewertungsgesetzes zu entnehmen sind, berücksichtigen Grundstücksart, Bauart, Bauausführung, Baujahr sowie die Grösse der Gemeinde. Aus besonderen Gründen kann der Grundstückswert ermässigt oder erhöht werden. W.  

(in der Unternehmensbewertung). Das Ertragswertverfahren zählt im Rahmen der Unternehmensbewer­tung zu den Gesamtbewertungsverfahren. Bei der Anwendung von Ertragswertverfahren wird der Un­ternehmenswert durch Diskontierung zukünftig erwarteter Unternehmenserträge ermittelt. Üblicher­weise erfolgt die Prognose der Unternehmenserträge zweigeteilt nach der Schätzgenauigkeit in einen, mehrere Jahre umfassenden Detailoromosezeitraum und einen Zeitraum nach dem Planungshorizont. UW = Unternehmenswert Et = künftig erwarteter Unternehmensertrag in der Periode t R = Kalkulationszinsfuss T = Planungshorizont CVT =   Continuing Value (Fortführungswert) zum Zeitpunkt T No = Barwert der erwarteten Liquidationserlöse aus der Veräusserung des   nicht betriebsnotwendi­gen Vermögens Unternehmenserträge können bei Anwendung des Ertragswertverfahrens je nach gewünschter Kom­plexität bzw. Vereinfachung unterschiedlich definiert werden. Sie sollten aber grundsätzlich den künf­tig zu erwartenden Nutzen, den sich der Unternehmenseigner aus dem Unternehmen erwarten kann, widerspiegeln. Unter der Voraussetzung ausschliesslich finanzieller Ziele sind die finanziellen Zuflüsse an die Unternehmenseigner (im Sinne von Nettozuflüssen bzw. Nettoeinnahmen) als bewertungsrele­vante Unternehmenserträge anzusehen. Siehe auch   Unternehmensbewertung (mit Literaturangaben).

Literatur: Ballwieser, W.: Unternehmensbewertung, Stuttgart 2004; Drukarczyk, J.: Unterneh­mensbewertung, 4. Auflage, München 2003; Mandl, GJRabel, K.: Unternehmensbewertung, Wien 1997.

Vorhergehender Fachbegriff: Ertragswertkurs (EWK) | Nächster Fachbegriff: Ertragszentrum



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Obermeit | Sell-off | Entscheidungsprozess

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon