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Girozentrale



Funktion der Landesbanken als Zentralbanken der Sparkassen auf Länderebene. Aufgabe ist u. a., Geschäfte bzw. Funktionen insb. im Auslands-, Kredit- und Effektengeschäft im Bedarfsfall für die ihnen angeschlossenen Sparkassen zu übernehmen, deren Erfüllung der einzelnen Sparkasse auf Grund satzungsmässiger, gesetzlicher oder qualitativer/quantitativer Einschränkungen verwehrt ist. In ihrer Eigenschaft als regionale Zentralinstitute wickeln sie im Rahmen des Sparkassenverbundes den bargeldlosen Zahlungsverkehr ab, wirken beim Geldausgleich der Sparkassen untereinander mit und gewähren zusammen mit den Sparkassen Metakre- dite und, falls nötig, Refinanzierungsrückhalt für die einzelne Sparkasse u. a.

Girozentralen sind die in Bundesländern arbeitenden Zentralinstitute der vor Ort tätigen Sparkassen (z. B. die Bayerische Landesbank Girozentrale für die bayerischen Sparkassen). Es sind öffentlich-rechtliche Anstalten mit eigener Rechtspersönlichkeit. Funktionen: Hausbankfunktion für das jeweilige Bundesland (Landesbank); Abwicklung des Giroverkehrs (deshalb Girozentrale), dies ist die Abwicklung des Abrechnungsverkehrs zwischen den örtlichen Sparkassen; Liquiditätsausgleich zwischen den einzelnen Sparkassen; gemeinschaftliche Kreditvergabe mit den Sparkassen; Übernahme von Dienstleistungsgeschäften für angeschlossene Sparkassen. Sie finanzieren sich durch Mittelaufnahme bei Sparkassen und durch Ausgabe von Schuldverschreibungen. Girozentralen entwickeln sich immer mehr zu universell tätigen Banken, die sogar zum Teil in direkter Konkurrenz zu den Sparkassen stehen.

Sparkassen

Regionale Zentralinstitute der Sparkassen. In dieser Funktion vermitteln sie den regionalen Geldausgleich zwischen den Sparkassen, fungieren als zentrale Verrechnungsstelle im bargeldlosen Zahlungsverkehr mit den angeschlossenen Instituten, verwalten deren Liquiditätsreserven und wirken bei größeren Kreditgeschäften sowie bei der Durchführung des Auslands-Zahlungsverkehrs mit. Darüber hinaus betreiben die Girozentralen oder Landesbanken heutzutage auch alle anderen banküblichen Geschäfte. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es 11 regionale Girozentralen sowie als Spitzeninstitut die Deutsche Girozentrale — Deutsche Kommunalbank mit Sitz in Frankfurt. Eigentümer der Girozentralen sind in der Regel die regionalen Sparkassenverbände sowie die Bundesländer nach einem vereinbar-^ten^Schlüssel.

Landesbanken/Girozentralen

Zentralinstitut der Sparkassen. Ursprünglich wurde über die Girozentrale der Zahlungs- und Abrechnungsverkehr der Sparkassen abgewickelt. Heute betreiben die Girozentralen als Landesbank und Girozentralen das Universalbankgeschäft. Sie sind zudem Hausbank der Bundesländer, in denen sie ihren Sitz haben, und bedeutender Emittent von Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren. Kapitaleigner der in öffentlich-rechtlicher Form betriebenen Institute sind in den meisten Fällen die Sparkassen oder Sparkassenverbände der betreffenden Bundesländer und das Bundesland selbst.
Siehe: Landesbanken



regionale Zentralinstitute der –> Sparkassen, die als selbständige Anstalten des öffentlichen Rechts firmieren, staatlicher Aufsicht unterstehen und zumeist als Gemeinschaftsbanken fungieren. Sie werden tätig als a) Sparkassenzentralbanken; b) Staats- und Kommunalbanken; c) eigenständige Geschäftsbanken. Geschäftspolitische Schwerpunkte weisen die Girozentralen gegenüber anderen Kreditinstituten im langfristigen Kreditgeschäft auf (Real- und Kommunalkredite). Die Refinanzierung erhalten sie durch Emission von Pfandbriefen (Pfandbriefprivileg der Girozentralen) und Kommunalobligationen. Zudem verfügen sie über bedeutende Einlagen kommunaler Körperschaften. Innerhalb des öffentlich-rechtlichen Finanzverbundes stellen die Girozentralen die Sekundärebene zwischen den Sparkassen (Primärebene) und der Deutschen Girozentrale – Deutsche Kommunalbank (DGZ) dar. Träger der Girozentralen/Landesbanken sind i.d.R. die jeweiligen regionalen Sparkassen- und Giroverbände – zumeist unter Beteiligung des Landes als Gewährträger. In einigen Fällen sind auch das Land (Berlin, Hamburg), der Regionalverband (Hessen) bzw. direkt die Sparkassen des Landes (Baden-Württemberg) alleinige Träger. Die Anzahl der Girozentralen wurde (wegen ihrer Landesbankfunktion) bisher weitgehend durch die Zahl der Bundesländer bestimmt. Damit einhergehende Unwirtschaftlichkeiten sowie gruppeninterne Konkurrenzbeziehungen indizieren einen Kooperations- bzw. Konzentrationsbedarf. Fusionen auf dieser Ebene erfolgten bislang dennoch selten. Das Bestreben, alle Girozentralen unter dem Dach der DGZ als Spitzeninstitut zu vereinen, wurde im Dezember 1989 ebenso zerschlagen wie 1990 der Gedanke, die DGZ einheitlich als Zentralbank aller ostdeutschen Sparkassen zu nutzen. Nachdem in den neuen Bundesländern eine neue Landesbank gegründet und sonst Kooperationen mit bestehenden Landesbanken eingegangen wurden, gibt es gegenwärtig unter Einbeziehung der DGZ 13 Girozentralen (Mai 1992). Literatur: Geiger, H. (1992)

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