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Grundnutzen

Alle Produkte haben einen Grundnutzen. Die Produkte werden aber in der Regel nicht nur wegen ihres Grundnutzens, sondern wegen ihres Zusatznutzens gekauft.

Die subjektiv empfundene Qualität eines Wirtschaftsgutes lässt sich nach der Nutzentheorie Wilhelm Vershofens in Grund- und Zusatznutzenbestandteile aufgliedern. Der Grundnutzen bezieht sich auf die wirtschaftlichen, technisch-stofflichen und funktioneilen Gebrauchseigenschaften eines Produktes und ist objektiv nachprüfbar. Zusatznutzen erbringt ein Produkt dann, wenn es — etwa durch sein Design, seine Markierung oder sein im Wege der Werbung vermitteltes Image - seelisch-geistige Bedürfnisse befriedigt. Nach Vershofen lassen sich dabei wiederum der persönlich bedingte Individualnutzen (z.B. Befriedigung ästhetischer Bedürfnisse) einerseits und der soziale Geltungsnutzen (Befriedigung der Bedürfnisse nach Sozialprestige, Zuneigung, sozialer Einordnung etc.) andererseits unterscheiden. Zusatznutzenelemente bieten in Produktbereichen mit ausgereifter Produkttechnik oft die einzige Möglichkeit zur Profilierung eines Produktes gegenüber Konkurrenzprodukten. Sie besitzen deshalb für die Imagegestaltung oft eine herausragende Bedeutung. Die Bezeichnung Grund- und Zusatznutzen ist dabei insofern irreführend, als der Hauptnutzen eines Gutes für den Käufer nicht selten in Zusatznutzenelementen liegt (Beispiele: Schmuck, Abendkleidung, Theaterbesuch).        

Die subjektiv empfundene Qualität eines Wirtschaftsgutes läßt sich nach der Nutzen­theorie Wilhelm Vershofens (Nürnberger Schule; Nutzen) in Grund- und Zusatz- nutzenbestandteile aufgliedern. Der Grund­nutzen bezieht sich auf die wirtschaftlichen, technisch-stofflichen und funktionellen Ge­brauchseigenschaften eines Produktes und ist objektiv nachprüfbar. Zusatznutzen er­bringt ein Produkt dann, wenn es - etwa durch sein Design, seine Markierung oder sein im Wege der Werbung vermitteltes Image-seelisch-geistige Bedürfnisse, z. B. nach Prestige, emotionalen Erlebnissen, Selbstbestätigung etc., befriedigt (Zusatz­nutzen). Die Begriffe sind heute eher irreführend, weil Zusatznutzen oft nicht „zusätzlich“ zum do­minierenden Grundnutzen geboten wird, sondern u.U. - z.B. bei Schmuck, Einrich­tungsgegenständen oder Bekleidung - im Zentrum der Produktansprüche der Ver­braucher steht. Terminologisch wäre die Unterscheidung zwischen Gebrauchsnutzen und Image zweckmäßiger, wobei auch der Gebrauchsnutzen Teil des Images sein kann. Daneben ist immer häufiger der Entsor­gungsnutzen zu bedenken. Die für das Einkaufsverhalten relevanten Nutzena­spekte könnten schließlich im „Einkaufsnut­zen“ zusammengefaßt werden, der sein Pen­dant in der Distributionspolitik bzw. im Handelsmarketingfindet.         

Auf Wilhelm Vershofen geht die Einteilung des Nutzens in einen Grundnutzen und einen - Zusatznutzen zurück. Dabei be­zeichnet Grundnutzen den durch die technisch-funktionale Seite eines Produkts, die Produkt­qualität, gestifteten Nutzen für den Nachfrager. Grund- und Zusatznutzen sind zwei Komponen­ten des Gesamtnutzens, in der Regel hat jedes Produkt sowohl einen Grundnutzen wie einen Zusatznutzen.

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