Alle Produkte haben einen Grundnutzen. Die Produkte werden aber in der Regel nicht nur wegen ihres Grundnutzens, sondern wegen ihres Zusatznutzens gekauft.
Die subjektiv empfundene Qualität eines Wirtschaftsgutes lässt sich nach der Nutzentheorie Wilhelm Vershofens in Grund- und Zusatznutzenbestandteile aufgliedern. Der Grundnutzen bezieht sich auf die wirtschaftlichen, technisch-stofflichen und funktioneilen Gebrauchseigenschaften eines Produktes und ist objektiv nachprüfbar. Zusatznutzen erbringt ein Produkt dann, wenn es — etwa durch sein Design, seine Markierung oder sein im Wege der Werbung vermitteltes Image - seelisch-geistige Bedürfnisse befriedigt. Nach Vershofen lassen sich dabei wiederum der persönlich bedingte Individualnutzen (z.B. Befriedigung ästhetischer Bedürfnisse) einerseits und der soziale Geltungsnutzen (Befriedigung der Bedürfnisse nach Sozialprestige, Zuneigung, sozialer Einordnung etc.) andererseits unterscheiden. Zusatznutzenelemente bieten in Produktbereichen mit ausgereifter Produkttechnik oft die einzige Möglichkeit zur Profilierung eines Produktes gegenüber Konkurrenzprodukten. Sie besitzen deshalb für die Imagegestaltung oft eine herausragende Bedeutung. Die Bezeichnung Grund- und Zusatznutzen ist dabei insofern irreführend, als der Hauptnutzen eines Gutes für den Käufer nicht selten in Zusatznutzenelementen liegt (Beispiele: Schmuck, Abendkleidung, Theaterbesuch).
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