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Grüner Punkt

kennzeichnet alle Verpackungen, die im Rahmen des Systems der dualen Abfallwirtschaft erfasst werden. Antragsteller für die Nutzung des Zeichens Grüner Punkt auf einer Verpackung ist i.d.R. der Konsumgüterher- steller, der sog. Abfüller. Unternehmen, die sich am Dualen System beteiligen, können gegen ein Nutzungsentgelt bei der Trägerorganisation das Recht erwerben, ihre Verpackungen mit dem Zeichen zu versehen. Massstab für das Nutzungsentgelt ist die Anzahl der jährlich im deutschen Markt abgesetzten Verpackungen und das Volumen der befüll- ten Verpackung. Der Grüne Punkt stellt somit das Kernstück der Finanzierung des dualen Abfallsystems dar. Daneben soll er dem Verbraucher als Hinweis dienen, die Verpak- kung nach Gebrauch dem Erfassungssystem zuzuführen, er erleichtert als Materialkennzeichen die Sortierung der Stoffe und lässt sich als Nutzenargument im Rahmen der Marketingaktivitäten einsetzen. Voraussetzung einer Vergabe durch die Trägerorganisation ist jedoch, dass eine Abnahme- und Verwertungsgarantie für das jeweilige Material besteht.            

Wird vom Dualen System Deutschland vergeben und hat im Einzelnen vier Funktionen. Erstens ist er Hinweis für den Verbraucher, die Verpackung nach Gebrauch einem gesonderten Erfassungssystem neben der öffentlichen Abfallentsorgung zuzuführen. Zweitens ist er Sortiererleichterung im Haushalt für Abfall (nicht wiederverwertbar) und Wertstoff (wiederverwertbar) in getrennten Systemen (gelbe Tonne). Drittens ist er innovativer Ausweis für die Anbieter, am umweltfreundlichen dualen System teilzunehmen (naturgemäß mit Ausnahme von Mehrwegverpackungen). Und viertens ist er Finanzierungsträger des DSD für die organisierte Entsorgung (die Kennzeichnung bedarf der Entrichtung einer Lizenzgebühr durch Nutzer). Allerdings sind bei der Realisierung diverse Probleme aufgetaucht, so folgende: a) Der grüne Punkt ist schneller eingeführt worden, als das Erfassungs- und Verwertungssystem aufgebaut werden konnte. Verbraucher zahlen also weithin, ohne sofort eine Gegenleistung erhalten zu haben. b) Die Übererfüllung der Quoten wird zum öffentlichen Anspruch, ist aber tatsächlich nicht finanzierbar. c) Es wurden zahlreiche »wilde« Lager aufgedeckt sowie Verwertungspannen und Betrügereien festgestellt. d) Die Mehrwegquote von 72 Prozent wird unterschritten, wofür das System des grünen Punkts verantwortlich gemacht wird. e) Der Primat der Verwertung wird in Frage gestellt, da alternativ unnötig häufig die Verbrennung eingesetzt wird (»thermische Verwertung«). Als Lösungen für diese Probleme bieten sich folgende an: a) Mitbestimmung der Betroffenen statt Beschwichtigung, um aus externen Kritikern interne Mitverantwortliche zu machen. b) Journalisten als Meinungsmultiplikatoren sind vor Ort zu überzeugen. c) Neue Verantwortlichkeiten für das besonders sensible Thema Kunststoffrecycling sind zu schaffen. d) Die kommunalen Sammelsysteme sind in das Duale System ebenso zu integrieren wie die verantwortliche Wirtschaft.

In der Umweltwirtschaft:

ist das Lizenzzeichen der Duales System Deutschland GmbH.

dient der Verpackungsentsorgung und hat vier Funktionen. Er ist ein Hinweis für den Verbraucher, die Verpackung nach Gebrauch einem gesonderten Erfassungssystem neben der öffentlichen Abfallentsor­gung zuzuführen. Er ist eine Sortierungserleichterung im Haushalt für Abfall (nicht wiederverwertbar) und Wertstoff (wiederverwertbar) in getrennten Systemen (“Gelbe Tonne”). Er ist ein Ausweis für die Anbieter, am umweltfreundlichen System teilzunehmen (mit Ausnahme von Mehrwegverpackungen natürlich). Zwischenzeitlich sind Hersteller ohne DSD-Anschluss vom Handel rigoros ausgelistet wor­den. Und er ist vor allem Finanzierungsträger des DSD für die organisierte Entsorgung. Denn die Kennzeichnung darf nur gegen Nutzungsentgelt auf die Verpackung aufgedruckt werden, woran sich aber offensichtlich nicht alle Mitglieder gehalten haben. Es bestehen zudem erhebliche Vorbehalte ge­gen diese Konzeption.

Er kennzeichnet alle Verpackungen, die im Rahmen des Systems der Dualen Abfall­wirtschaft erfaßt werden. Antragsteller für die Nutzung des Zeichens Grüner Punkt auf einer Verpackung ist i. d. R. der Konsumgü- terhersteller, der sog. Abfüller. Unterneh­men, die sich am Dualen System beteiligen, können gegen ein Nutzungsentgelt bei der Trägerorganisation das Recht erwerben, ihre Verpackungen mit dem Zeichen zu versehen. Maßstab für das Nutzungsentgelt ist die An­zahl der jährlich im deutschen Markt abge­setzten Verpackungen und das Volumen der befüllten Verpackung. Der Grüne Punkt stellt somit das Kernstück der Finanzierung des Dualen Abfallsystems dar. Daneben soll er dem Verbraucher als Hinweis dienen, die Verpackung nach Gebrauch dem Erfas­sungssystem zuzuführen, er erleichtert als Materialkennzeichen die Sortierung der Stoffe und läßt sich wirkungsvoll als Nutzen­argument im Rahmen der Marketingaktivi­täten einsetzen. Voraussetzung einer Verga­be durch die Trägerorganisation ist jedoch, dass eine Abnahme- und Verwertungsgaran­tie für das jeweilige Material besteht.

Literatur:  Duales System Deutschland, Gesell­schaft für Abfallvermeidung und Sekundärroh­stoffgewinnung mbH (Hrsg.), Der Grüne Punkt, Informationsbroschüre, o. V., Müll-Notstand an Ihrer Kasse, in: der einzelhandelsberater, Bonn, Heft 6 (1991), S. 495-498.

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