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Internationales Kautschukabkommen

International Rubber Agreement trat erstmals 1980 in Kraft und wurde 1987 durch ein zweites abgelöst, das 1995 auslief. Das dritte Abkommen wurde im Dezember 1995 von sechs Kautschukexportländern mit zusammen 93% des Weltexportes und 21 Importländern mit einem Gesamtanteil von 70% am Weltimport unterzeichnet. Unter den Importländern sind die USA, die Europäische Union (EU) und ihre Mitgliedstaaten sowie Japan. Das Internationale Kautschukabkommen verdankt seine Entstehung der Initiative der United Nations Conference on Trade and Development (UNCTAD) und unterhält enge Kontakte zum Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe.
Ziel des Abkommens ist die Abstützung des Marktpreises für Naturkautschuk innerhalb vereinbarter Bandbreiten durch einen Buffer Stock Die maximale Kapazität dieses Ausgleichslagers, das zur Hälfte von importierenden und exportie- , renden Abkommenspartnern finanziert wird, ist auf 500.000 t begrenzt. Die Festlegung des Preises innerhalb des Bandes erfolgt über halbautomatische Mechanismen in Abhängigkeit vom Marktgeschehen und bedarf keiner Zustimmung des Kautschukrates, dem Entscheidungsorgan des Abkommens. Im dritten Abkommen wird besonderes Gewicht auf die Anpassung der Bandbreiten an das tatsächliche Marktgeschehen mittels häufiger Preisüberprüfungen gelegt. Damit haben sich die Importländer im Abkommen gegen Forderungen der Exporteure nach höheren Mindestpreisen durchgesetzt.

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