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Investitionsgutlösung

neben der Konsumgutlösung die zweite Möglichkeit für die steuerliche Behandlung von Wohneigentum im Rahmen der Wohnungsbauförderung ( Wohnungsbaupolitik). (1)  Bei der Konsumgutlösung wird die Eigentümerwohnung wie jedes andere langlebige Gebrauchsgut eines Haushaltes behandelt. Damit können weder Abschreibungen noch laufende Aufwendungen, die für die Nutzung der Eigentümerwohnung erforderlich sind, steuermindernd in Ansatz gebracht werden. Dafür muss sich der Steuerpflichtige aber auch die Vorteile der Nutzung (ersparte Mietausgaben) steuerlich nicht zurechnen lassen. (2)  Bei der Investitionsgutlösung wird die Eigentümerwohnung so besteuert, als ob sie am Markt vermietet wäre. Von diesen fiktiven Mieteinnahmen dürfen allerdings alle Werbungskosten einschl. der Instandhaltungsausgaben, der Abschreibungen und der Schuldzinsen abgesetzt werden. Die Investitionsgutlösung führt in der Anfangsphase i.d.R. zu steuerlichen Vorteilen, da der Finanzierungsaufwand und die Abschreibungsmöglichkeiten die fiktiven Mieteinnahmen übersteigen. Dies ändert sich jedoch mit zunehmender Nutzungsdauer: Dem steuerpflichtigen Mietwert stehen keine Abschreibungsmöglichkeiten und eine reduzierte Schuldzinsenbelastung gegenüber. In der Bundesrepublik Deutschland galt bis 1987 prinzipiell die Investitionsgutlösung. In ihrer konkreten Ausprägung (Pauschalisie- rung der fiktiven Mieteinnahmen aus eigengenutztem Wohnraum und Begrenzung auf 1,4% des Eigenwertes als Grundbetrag = pauschalierte Nutzungswertbesteuerung) stellte sie jedoch gegenüber der für (teilweise) fremdgenutztes Wohnungseigentum gültigen Regelbesteuerung eine Diskriminierung dar. Mit der Neuregelung der steuerlichen Wohnungsbauförderung ab 1.1. 1987 hat sich der Gesetzgeber grundsätzlich für die Konsumgutlösung entschieden.           Literatur: Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Ein Schritt voran, Jahresgutachten 1983/84, Stuttgart, Mainz 1983, Textziffer 567 ff. Meyer, B./Richter, H., Die steuerliche Wohnungsbauförderung: eigengenutzte Wohnungen, Mietwohnungen, Wohnungen mit Sozialbindung, Bielefeld 1991.

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