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Körperschaftsteuer- Gutschrift

Bei Ausschüttung des Bilanzgewinns (im Beispiel zum  Anrechnungsverfahren: 100) müssen Kapitalgesellschaften im Ergebnis 36% Körperschaftsteuer zahlen. Dem Anteilseigner steht neben der auszahlbaren Dividende (Beispiel: 48) und der vorausgezahlten Kapitalertragsteuer (Beispiel: 16) die Körperschaftsteuer-Gutschrift zu. Die Gutschrift beträgt 36/64 = 9/i6 der Bruttodividende (Beispiel: 9/i6 X 64 = 36). Sie zählt beim privaten Anteilseigner zum Einkommen aus Kapitalvermögen (§20 I Nr. 3 in Verbindung mit § 36 II Nr. 3 EStG). Da der Betrag vom Unternehmen an das Finanzamt gezahlt worden ist, liegt aus der Sicht des Anteilseigners eine Vorauszahlung auf die persönliche Steuer vor.           

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