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Leistungslohn

Dem Leistungslohn als Bestandteil zur Lohnberechnung (Lohn, Gehalt) wird eine bestimmte Bemessungsgrundlage zugrunde gelegt, die entweder direkt vom Arbeitnehmer zu beeinflussen ist (z. B. Terminprämien) oder globaler Art sind (Unternehmensgewinn [ Gewinn]).

Leistungslohn ist die Sammelbezeichnung für Akkordlohn und Prämienlohn.

Entgelt für Arbeitnehmer, das nach Leistungskriterien festgelegt ist. Im weiteren Sinne sind also auch Zeitlöhne, soweit sie auf der Basis erwarteter, beobachteter, gemessener oder beurteilter Leistung festgelegt werden (also nicht nach sozialen Kriterien), zu den Leistungslöhnen zu zählen. Im engeren Sinne rechnen allerdings nur Lohnformen als Leistungslöhne, bei denen das Entgelt in direkter Beziehung zu der pro Periode (Beispiel: Monat) erbrachten Leistung steht. Am deutlichsten ist dies beim Akkordlohn, wo die quantitative Leistungsmenge Maßstab der Entgeltfindung ist. Auch Prämienlöhne werden meist zu den Leistungslöhnen gerechnet, auch wenn in der Regel nur ein Teil des Entgelts direkt leistungsabhängig berechnet wird.

In der Kostenrechnung lassen sich nur solche Leistungslöhne verursachungsgerecht als Einzellohnkosten erfassen, die direkt von der erbrachten Leistung abhängig sind (also Akkordlöhne). Bei anderen Lohnformen müssen Standardzeiten pro Arbeitsgang geplant werden. Weicht die tatsächliche von der geplanten Arbeitszeit dann ab (z.B. wegen anderer Arbeitsintensität), dann treten Arbeitszeitabweichungen auf.

Der Leistungslohn ist eine Entlohnung, bei der die Leistung des Arbeitnehmers unmittelbar und kurzfristig Einfluß auf die Lohnhöhe hat. Formen des Leistungslohnes sind d.er Akkordlohn und der Prämienlohn. Langfristig und mittelbar hat aber auch der Zeitlohn den Charakter eines Leistungslohnes.

Akkordlohn, Prämienlohn

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