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Mezzanine-Finanzierung

Mezzanine-Finanzierung umschreibt eine Zwischenform aus haftender Eigen- und besicherter Fremdkapitalfinanzierung eines Unternehmens. Sie erfolgt meist mittels nachrangiger, nicht dinglich besicherter Darlehen. Dies bedingt für gewöhnlich ein erhöhtes Risiko, das sich die Kapitalgeber i.d.R. durch eine mit der festen Verzinsung ihres Kapitals einher gehenden Partizipation am Wertzuwachs des Unternehmens, z.B. mit einer Kaufoption auf einen definierten Anteil am Grundkapital (im Falle einer AG), vergüten lassen. In der Praxis existieren z.Zt. unterschiedliche Mezzanine-Finanzierungsformen. Typische/atypische stille Beteiligungen, Genussscheine, Wandelschuldverschreibungen oder Optionsanleihen können exemplarisch benannt werden.

Oberbegriff für hybride (zwischen Eigen- und Fremdkapital einzuordnende) Finanzierungsinstrumente. Das Mezzanine Kapital ist grundsätzlich nach dem Fremdkapital und vor dem Eigenkapital (Private Equity) zu bedienen. Es werden keine Sicherheiten verlangt. In Deutschland gebräuchliche Formen sind: Subordinated debt, partiarische Darlehen, Wandelanleihen, Genussrechte, Stille Beteiligung. Bei der Mezzanine Finanzierung wird Kapital auf Zeit (ca. 6 Jahre) gegen Zinszahlung überlassen. Ne­ben einem Festzins wird häufig eine gewinnabhängige Vergütung vereinbart. Die Rendite liegt in der Regel bei etwa 15-20 %. Bei Vereinbarung eines Equity kicker kann sie noch höher liegen. Die Mezzanine Finanzierung wird häufig zur Finanzierung eines Management Buy-In bzw. Ma­nagement Buy-Out verwendet.
Siehe auch Mezzanine-Kapital (Hybrid-Kapital), mit Literaturhinweisen.

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