Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Offenlegungspflicht

Alle Kapitalgesellschaften haben den Jahresabschluß, das Testat des Abschlußprüfers, den Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats (§ 171 Abs. 2 AktG) und gegebenenfalls den Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einzureichen, § 325 Abs. 1 HGB. Die Frist hierfür beträgt 9 Monate (bei kleinen Kapitalgesellschaften 12, § 326 Satz 1 HGB). Das HGB sieht größenabhängige Erleichterungen vor: kleine Kapitalgesellschaften brauchen die GuV und die Anhangsangaben, die sich auf sie beziehen, nicht einzureichen. Mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen bestimmte Bilanz- und Anhangsangaben zusammenfassen, § 327 HGB. Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften müssen auf die Hinterlegung beim Handelsregister im Bundesanzeiger hinweisen. Hingegen haben große Kapitalgesellschaften grundsätzlich alle Angaben im Bundesanzeiger bekannt zu machen. Kapitalgesellschaften, die zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind, müssen diesen und den Konzernlagebericht spätestens 9 Monate nach dem Abschlußstichtag offenlegen, § 325 Abs. 3 HGB. Viele Unternehmen verstehen die Publizität als Teil ihrer Öffentlichkeitsarbeit und veröffentlichen deshalb mehr oder häufiger, als ihnen dies vom Gesetz vorgeschrieben ist.

Vorhergehender Fachbegriff: Offenlegung | Nächster Fachbegriff: Offenmarktgeschäfte



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Allgefahrentransportversicherung | Absatzkredit | Bundeskartellamt

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon