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Saysches Gesetz

behauptet, dass das Angebot auf einem Markt sich selbst seine Nachfrage schafft. Man bietet nur Güter (oder Dienstleistungen) an, um Güter nachzufragen. Für eine reine Tauschwirtschaft ohne Geld ist das Say\'sche-Gesetz unmittelbar aus der Budgetrestriktion abzuleiten, es entspricht dem —÷Walras-Gesetz. Für eine Geldwirtschaft behauptet das nach dem Franzosen Jean Baptiste Say benannte Gesetz, dass die Wirtschaftssubjekte keine Güter anbieten, um (dauerhaft) Geld zu halten, und entspricht damit der klassischen Vorstellung, dass Geld keinen eigenen Nutzen hat und damit in die (die Nachfrage und das Angebot bestimmenden) Nutzenfunktionen der Wirtschaftssubjekte eingeht. Aus dieser Vorstellung resultiert dann die "klassische Dichotomie" der Märkte, nach der das Produktionsvolumen auf den Gütermärkten in Abhängigkeit von den relativen Güterpreisen bestimmt wird, während sich das absolute Preisniveau gemäss der  Quantitätstheorie ergibt, ohne dass ein Transmissionsmechanismus aufgezeigt wird, über den die Veränderungen der Geldmenge auf einzelne Güterpreise wirken. Das Say\'sche-Gesetz dient gleichzeitig als Begründung dafür, dass es keine unfreiwillige Arbeitslosigkeit geben könne, setzt dann jedoch — ausser in einer reinen Tauschwirtschaft ohne (kapitalintensive) Produktion — voraus, dass der walrasianische Preismechanismus auf allen Märkten stets zur Beseitigung von Überschussangebot bzw. -nachfrage sorgt (Ungleichgewichtstheorie).           Literatur: Patinkin, D., Money, Interest and Prices, 2. Aufl., New York u. a. 1965.

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