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Tafelgeschäft

(Schaltergeschäft, Over-the-counter-Geschäft) Geschäft eines Kreditinstitutes mit seinen Kunden, das nicht über deren Konto oder Depot läuft, sondern bei dem Leistung und Gegenleistung Zug um Zug erfolgt, sei es durch Barzahlung oder tatsächliche Aushändigung der Wertpapiere. Problematisch hierbei ist, dass gegenüber der kontomässigen Abwicklung nur eine beschränkte Kontrolle hinsichtlich der Legalität der Geschäfte erfolgen kann (Geldwäsche).

Sonderform des Wertpapiergeschäftes zwischen einer Bank und einem Kunden. Der Kunde kauft oder verkauft Zug um Zug Wertpapiere am Schalter einer Bank anonym, d. h. ohne eine Legitimationsprüfung (Überprüfung seiner Identität) und ohne dass sein Name in den Büchern der Bank erscheint. Beliebtes Instrument der Steuerhinterziehung.

Geschäfte der Kreditinstitute mit Personen, für die kein Konto geführt wird bzw. die nicht über ein Konto verrechnet werden sollen. Dies sind in erster Linie Käufe und Verkäufe von Wertpapieren und Sorten. Bei solchen Geschäften braucht grundsätzlich keine Legitimation geprüft und festgehalten zu werden, es sei denn, dass die Meldeschwelle des Geldwäschegesetzes von 20.000,00 EUR erreicht würde.

Auch: Schalter-, Effektivgeschäft. Tafelkauf und -verkauf, d. h. Wertpapierkauf oder -verkauf »über den Bankschalter« (»over the Counter«) in Form von Zug-um-Zug-Geschäften. Tafelgeschäfte in Wertpapieren liegen vor, wenn Banken an ihren Schaltern Wertpapiere aus Eigen- bzw. Konsignationsbeständen verkaufen und gegen Bezahlung ausliefern oder umgekehrt Wertpapiere an ihren Schaltern effektiv gegen Auszahlung des Gegenwertes ankaufen, ohne dass eine Verrechnung über Kundenkonto oder -depot erfolgt. Viele Emittenten, vor allem die öffentlich-rechtlichen, geben heute Wertpapiere nicht mehr in effektiven Stücken aus, sondern nur noch als Schuldbuchtitel, die nicht per Tafelgeschäft handelbar sind. Dies verringert Emissionskosten.

Bankgeschäft, bei dem Leistung und Gegenleistung Zug um Zug am Schalter erfolgt, z. B. die Aushändigung von Wertpapieren an den Kunden gegen Bargeld oder der Umtausch von € in fremde Währung und umgekehrt an der Sorten-Kasse.

Wertpapier- oder Sortengeschäft, das Zug um Zug gegen Barzahlung am Bankschalter anonym abgewickelt wird.

oder Schaltergeschäft. Ein am Bankschalter mit einem persönlich nicht bekannten und nicht gem. § 154 AO (Kontenwahrheit) legitimierten Kunden abgewickeltes Bargeschäft. Ein solches Zug-um-Zug-Geschäft liegt z. B. vor, wenn ein anonymer Kunde bei der Bank ausländisches Geld an der Sortenkasse einwechselt, Wertpapiere (mit Übergabe der effektiven Stücke) erwirbt oder Kapitalerträge gegen Vorlage von Zinsscheinen einlöst - gegen Barzahlung.

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