Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Verkehrsunfallkosten

werden neben den Kosten durch Lärmbelastung, Luftverschmutzung, Flächenverbrauch usw. zu den externen Kosten des Verkehrs gezählt. Verkehrsunfallkosten stellen die gesamtwirtschaftlich quantifizierten Folgen von Verkehrsunfällen dar. Drei Arten werden unterschieden: ·    die direkten Verkehrsunfallkosten (z. B. bei Personenschäden: medizinische Heil- und Behandlungskosten der Verunglückten, Kostenwerte der nicht erwerbstätigen Getöteten und Invalidverletzten, Unterhaltskosten für Hinterbliebene u. ä.); ·    die indirekten Verkehrsunfallkosten (z. B. bei Personenschäden: Produktionsausfall, Verwaltungs-, Rechtsfolge-, Polizeikosten); ·    die nur in Teilbereichen quantifizierbaren intangiblen Verkehrsunfallkosten (z. B. bei Personenschäden: die immateriellen wie Schmerz, Schock). Während die durch Verkehrsunfälle verursachten Sachschäden relativ leicht monetär bewertbar sind, ist die Bewertung von Menschenleben mit zahlreichen Problemen verbunden. Ein Versuch der objektiven Bewertung eines tödlich Verunglückten stellt z. B. die Berechnung des Verlustes an menschlicher Produktionsfähigkeit dar, d. h. sein entgangener Beitrag zum Sozialprodukt abzüglich seines eigenen persönlichen Konsums. Schätzungen über die Kosten der Strassenverkehrsunfälle in der Bundesrepublik Deutschland weisen für 1984 einen Wert von ca. 37 Mrd. DM aus, das sind 2,1% des Bruttosozialproduktes, und für das Jahr 1988 einen Wert von 40 Mrd. DM, das sind 1,9% des Bruttosozialproduktes. Die Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Verkehrsunfallkosten hängt zum einen von der Anzahl und Schwere der Verkehrsunfälle und zum anderen von den verwendeten Kostenansätzen ab. Für Personenschäden im Strassenverkehr wird für Getötete z. B. ein Kostenansatz von 1,27 Mio. DM, für Schwerverletzte von 58 000 DM und für Leichtverletzte von 5000 DM verwendet. Bei Unfällen mit schweren Sachschäden ergeben sich für das Jahr 1988 durchschnittliche Kosten von 23 839 DM und bei leichten Sachschäden Kosten von 6007 DM. Einen Überblick über die Entwicklung der Unfallzahlen mit Personenschäden nach Verkehrsträgern gibt die Tab. Auf dem Gebiet der ehemaligen DDR ereigneten sich im Jahr 1990 49 307 Strassenverkehrsunfälle. Dabei wurden 2732 Personen getötet und 46 575 verletzt.     Literatur: Planco Consulting GmbH, Externe Kosten des Verkehrs — Schiene, Strasse, Binnenschifffahrt, Gutachten im Auftrag der Deutschen Bundesbahn, Essen 1990.

Vorhergehender Fachbegriff: Verkehrsträger | Nächster Fachbegriff: Verkehrsunternehmen



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Space Management | Münzfuß | Geschäftsbanken

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon