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Vorsorgeprinzip

Forderung der Umweltpolitik. Umweltpolitische und sonstige staatliche Massnahmen sollen so getroffen werden, dass von vornherein möglichst sämtliche Umweltgefahren vermieden und damit die Naturgrundlagen geschützt und schonend in Anspruch genommen werden. Damit soll künftigen Generationen eine soweit wie möglich intakte Umwelt hinterlassen werden. Die Forderung, dass Umweltbelastungen gar nicht erst entstehen und damit die Umweltschäden direkt an der potentiellen Quelle vermieden werden sollen, erscheint auf den ersten Blick unter Kosten-Nutzen-Erwägungen zu radikal. Unter Optimierungsgesichtspunkten sollte mit der Verschmutzungsreduzierung soweit gegangen werden, dass die zusätzlichen Kosten nicht höher sind als die dadurch vermiedenen Schäden. Angesichts der Tatsache, dass sich Umweltgefahren einer Prognose weitgehend entziehen (z. B. das unvorhergesehene Waldsterben oder die erst sehr spät erkannten umweltbezogenen Gesundheitsgefahren), erhält die Forderung nach einer möglichst vollständigen Vermeidung von umweltbeeinträchtigenden Emissionen auch ihre ökonomische Bedeutung, selbst wenn diese Forderung keineswegs vollkommen durchgesetzt werden kann. Ausserdem soll die Durchsetzung des Vorsorgeprinzips dazu beitragen, dass bei der Realisierung der Umweltpolitik nicht nur medial, z.B. luftverbessernd, vorgegangen wird, sondern gleichzeitig auch mögliche Verlagerungen auf den Boden und in die Gewässer berücksichtigt werden. Durch die Berücksichtigung von Langfristaspekten sollen darüber hinaus die Interessen der zukünftigen Generationen an der Umwelt angemessen in die umweltpolitischen Massnahmen einbezogen werden. Als Minimalforderung kann deshalb aus dem Vorsorgeprinzip abgeleitet werden: Der Umweltpolitik muss stets dann der Vorrang vor wirtschaftpolitischen Erwägungen eingeräumt werden, wenn eine wesentliche Beeinträchtigung der Lebensverhältnisse droht oder die langfristige Sicherung der Lebensgrundlagen der gegenwärtigen und zukünftigen Generationen gefährdet sind. Literatur: Rat von Sachverständigen für Umweltfragen, Umweltgutachten 1978, Mainz 1978. Wicke, L., Umweltökonomie, 4. Aufl., München 1993.

neben dem Verursacher-, Kooperations- und Gemeinlastprinzip eines der Grundprinzipien des umweltpolitischen Instrumenteneinsatzes. Im Vordergrund steht der Zukunftsaspekt, d.h., Umweltschädigungen sollen von vornherein vermieden werden, um drohenden Gefahren für die gegenwärtige Generation rechtzeitig zu begegnen und künftigen Generationen eine möglichst intakte Umwelt zu hinterlassen. Politischer Handlungsbedarf wird v.a. deshalb gesehen, weil der einzelne Mensch dazu neigt, seinen eigenen Lebensbereich zu hoch zu bewerten und den Lebensbereich seiner Nachkommen zu vernachlässigen. Besonderes Gewicht erhält das Vorsorgeprinzip durch die verzögerte Langzeitwirkung zahlreicher Umweltfaktoren.

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