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Umweltpolitik

Auf dem engsten Begriff der -Umwelt beruht die Definition von Umweltpolitik durch die Bundesregierung. Sie "gründet auf der Verantwortung des Menschen für die Schöpfung". Umweltpolitik kann so als die Gesamtheit aller Massnahmen definiert werden, die "den Zustand der Umwelt so erhalten und verbessern, dass ·    bestehende Umweltschäden vermindert und beseitigt werden, ·    Schäden für Mensch und Umwelt abgewehrt werden, ·    Risiken für Menschen, Tiere und Pflanzen, Natur und Landschaft, Umweltmedien und Sachgüter minimiert werden und ·    Freiräume für die Entwicklung der künftigen Generationen sowie Freiräume für die Entwicklung der Vielfalt von wildlebenden Arten sowie Landschaftsräumen erhalten bleiben und erweitert werden." Die Ansatzpunkte der Umweltpolitik zur politischen, organisatorischen und planerischen Initiierung (umweltpolitische Instrumente) konkreter Massnahmen des Umweltschutzes sind in der Abbildung dargestellt. Beziehungen zwischen den ökologischen und ökonomischen Systemen und Ansatzpunkte für Massnahmen des Umweltschutzes und der Umweltpolitik   Quelle: Wicke, L., Umweltökonomie, München 1982, S. 7.   Die Umweltpolitik kann folgende vier Massnahmenkategorien des Umweltschutzes initieren (vgl. Abb.): (1)   Beschränkung des Verbrauchs natürlicher Ressourcen (Strom A), z.B. durch Besteuerung von Rohstoffen und Energieträgern, durch Erlass administrativer Vorschriften zur besseren Wärmeausnutzung (z. B. Isolierung) und zur pfleglicheren Behandlung des Faktors Boden. (2)   Beschränkung der Abgabe unerwünschter Reststoffe an die Natur (Strom B), z. B. durch Vorschriften über den schadstoffarmen Betrieb von Kraftfahrzeugen oder die Erhebung von Abgaben auf Schadstoffemissionen. (3)   Verbesserung der natürlichen Regenerationsfähigkeit des ökologischen Systems (z. B. Sauerstoffeintrag in die Gewässer, Aufforstungsmassnahmen geschädigter Wälder, Anbaufolgen in der Landwirtschaft), z. B. durch Vorschriften und Finanzierungshilfen (Strom C). (4)   Steigerung des Recycling (Strom D) durch Rückführung von sonst als Abfallprodukt bzw. Abwärme anfallenden Produktions- und Konsumrückständen zur nutzbringenden Wieder- oder Weiterverwertung im Produktions- und Konsumprozess, z. B. durch Besteuerung der Primärrohstoffe, Erhöhung der Kosten der Abfallentsorgung und finanzielle Förderung von Recyclingmassnahmen. Bereits mit dem Umweltprogramm von 1971 ist der Umweltpolitik der gleiche Rang wie anderen grossen öffentlichen Aufgaben zuerkannt worden. In jüngster Zeit bezeichnet die Bundesregierung den Schutz der Umwelt nach der Sicherung des Friedens als wichtigste Aufgabe der Menschheit. Zweifellos ist der Stellenwert des Umweltschutzes deutlich gewachsen. Dennoch bestehen immer wieder Probleme, umweltpolitische Massnahmen gegen die gegnerischen Interessengruppen durchzusetzen. Auf Basis der genannten Definition ergibt sich als oberstes Ziel der deutschen Umweltpolitik die Wahrung der Würde des Menschen, seiner Gesundheit und seines Wohlbefindens. Dafür sind die Naturgrundlagen vor schädlichen Wirkungen menschlicher Eingriffe zu schützen bzw. nachträglich bereits vorhandene Umweltschäden zu beseitigen. Für die praktische Umweltpolitik bedarf es einer Konkretisierung der umweltpolitischen Ziele. Statt dessen sind im Umweltprogramm 1971 einerseits instrumentelle Rahmenziele wie Durchsetzung des Verursacherprinzips, die Stärkung des Umweltbewusstseins usw. definiert worden, andererseits für sieben Bereiche, i. d. R. relativ allgemeine Ziele vorgegeben worden. Eine "rationale Umweltpolitik" muss neben der Verwirklichung bestimmter grundlegender umweltpolitischer Prinzipien in folgenden Schritten vorgehen: ·   Ökologisch-ökonomische Bestandsaufnahme. ·   Vorgabe klar definierter und operationaler — möglichst nach Prioritäten geordneter — umweltpolitischer Ziele. ·   Zur Erreichung dieser Ziele Einsatz ökologisch-ökonomisch effizienter, rechtlich-administrativ und politisch durchsetzbarer Instrumente, mit denen möglichst gleichzeitig ein Beitrag zur Lösung wirtschaftspolitischer Probleme (Beschäftigung, Wachstum) geleistet wird. ·       Messung des Erfolgs der durchgeführten Massnahmen an dem Ausmass der Verwirklichung der umweltpolitischen Ziele und an ihrem Beitrag zur Förderung anderer (wirtschafts)politischer Ziele.                Literatur: Hartkopf, G./Bohne, M., Umweltpolitik, Bd. 1, Opladen 1983. Wicke, L., Umweltökonomie, 4. Aufl., München 1993.

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