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Werterfassung

in verschiedenen Fällen ist eine getrennte Kostenerfassung nach Mengen und Preisen nicht möglich oder nicht zweckmäßig (notwendig). Dann wird eine undifferenzierte Werterfassung vorgenommen. Zwei Ermittlungsarten sind hierbei möglich:

1. Zeitliche Verteilung von Ausgaben: Sie stellt eine verfahrenstechnische Erleichterung der Istkostenerfassung dar. Große praktische Bedeutung erlangt sie bei der Erfassung von Fremdleistungen, Abschreibungen, Wagnissen und Angaben, für vor- und nachzuverteilende sowie für unregelmäßig anfallende Ausgaben. In Fällen des Fremdbezugs erfolgt die Mengenermittlung meist beim liefernden Unternehmen. Die in Rechnung gestellten Preise gehen meistens sofort in die Kostenartenrechnung über. Da sich bei ihnen Ausgabe, Aufwand und Kosten decken und sie daher die Kosten saldenlos durchlaufen, werden sie kurz als Durchlaufkosten bezeichnet.

2. Selbständige Festsetzung der Kosten: Wird dann angewandt, wenn keine Ausgaben als Anhaltspunkt für die Kostenerfassung vorhanden sind und eine getrennte Preis- und Mengenerfassung entweder nicht möglich oder nicht zweckmäßig ist. Ein Beispiel ist der ’ kalkulatorische Unternehmerlohn, da hier überhaupt keine Ausgaben anfallen.

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