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Zeitakkord

Zeitakkord auch Stückzeitakkord genannt, ist neben dem Geldakkord eine der beiden Formen des Akkordlohns. Der Stundenlohn beim Zeitakkord errechnet sich in der Weise, daß man die Zahl der gefertigten Stücke mit der vorgegebenen Zeit je Stück und dem Minutenfaktor multipliziert.

Zeitakkord (manchmal auch Stückzeitakkord). Zur Erstellung einer bestimmten Leistung wird eine Vorgabezeit ermittelt (Zeitmessung). Z.B. sollen zur Bearbeitung eines Werkstücks 10 Minuten verwendet werden. Die Multiplikation des Minutenfaktors mit der gefertigten Stückzahl und der Vorgabezeit ergibt den Akkordlohn. In der Kostenrechnung ist eine direkte Zurechnung der Akkordlöhne auf die Kostenträger möglich (Einzelkosten).

Siehe auch: Akkordlohn, Geldakkord

Akkordlohn

Form des Akkordlohnes, bei der dem Arbeiter je Leistungseinheit eine bestimmte vorgegebene Bearbeitungszeit vergütet wird, gleichgültig ob er die Vorgabezeit unter- oder überschreitet. Wird die Zeit unterschritten, so erhöht sich der Stundenlohn des Arbeiters. Voraussetzungen dieser Lohnform sind: Akkordfähigkeit der Arbeit, gerechte Zeitvorgabe (nicht Optimalzeit zugrunde legen), geeignete Arbeitsvorbereitung ständige Qualitätskontrolle

Eine Form des Akkordlohns, die heute den —\' Geldakkord weitgehend verdrängt hat. Beim Zeitakkord verzichtet man auf die Be­rechnung des Stücklohns; statt dessen wird eine (Vorgabe-)Zeit pro Leistungseinheit festgelegt, und die Division des Akkordrichtsatzes durch 60 (Minuten) ergibt den sog. Geldfaktor. Der Ver­dienst pro Zeiteinheit errechnet sich dann aus dem Produkt der erzielten Leistungseinheiten, der Vorgabezeit und dem Geldfaktor:





Zeitakkord






Im finanziellen Ergebnis unterscheiden sich Geld- und Zeitakkord nicht, da sich der Ausdruck (Minuten/Stück) x (EUR/Minuten) zu (EUR/Stück) kürzen läßt. Der Zeitakkord stellt damit letztlich eine Ausdifferenzierung des Geldakkords dar. Der Vorteil dieser Ausdifferenzierung liegt darin, dass der Zeitakkord bei Tarifänderungen schnell und einfach angepaßt werden kann. Es muss le­diglich ein neuer Geldfaktor vereinbart werden, während beim Geldakkord neue Akkordsätze be­stimmt werden müssen.

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