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öffentlicher Kredit

Man unterscheidet zwischen dem Aktivkredit, den die öffentliche Hand gewährt, bei dem sie also als Gläubiger auftritt, und dem Passivkredit, bei dem sie Kredite aufnimmt, also Schuldner ist (Staatsverschuldung). Der Aktivkredit, der i.d.R. mit Elementen der Subvention (z.B. zinsgünstige Darlehen) verbunden ist, schlägt sich in Staatsausgaberi nieder; er spielt heute eine vergleichsweise bescheidene Rolle. Dagegen ist der Passivkredit in nahezu allen westlichen Industrieländern in den vergangenen Jahren stark expandiert. 1      Einschl. ERP-Sondervermögen, Kreditabwick- lungsfonds (1990) und der Hälfte des Fonds "Deutsche Einheit" (1990) 2       Nur im alten Bundesgebiet; 1990 einschl. der Hälfte des Fonds "Deutsche Einheit" 3       Nur im alten Bundesgebiet und einschl. der Verschuldung der kommunalen Zweckverbände (ab 1975) und der kommunalen Krankenhäuser Quelle: Monatsberichte der Deutschen Bundesbank, lfde. Jahre.   Die Kreditaufnahme durch den Staat ist eine vorläufige und marktwirtschaftliche Staatseinnahme. Der Kredit ist eine vorläufige Einnahme, weil er bei Fälligkeit zurückzuzahlen ist. Der Begriff "marktwirtschaftlich" weist darauf hin, dass der Staat am Kapitalmarkt in Konkurrenz zu privaten Nachfragern tritt und der einzelne Bürger frei in der Entscheidung ist, ob er dem Staat Kredit geben will (Ausnahme: Zwangsanleihe). Als Gegenleistung erhält der Gläubiger den Anspruch auf Tilgung und Verzinsung. Je nach dem Anlass der Kreditaufnahme unterscheidet man zwischen Haushaltskredit und Kassenverstärkungskredit. Zu unterscheiden ist ferner zwischen der Nettokredit-aufnahme (auch: Nettoneuverschuldung) und der Bruttokreditaufnahme; beide Grössen unterscheiden sich durch die Höhe der Tilgungen. Bei positiver Nettokreditaufnahme steigt der Schuldenstand. Einen Überblick über die Entwicklung des Schuldenstandes gibt die Tabelle . Die jeweilige Nettokreditaufnahme kann durch einen Vergleich von zwei aufeinanderfolgenden Jahren ermittelt werden. Für die Aufnahme von Krediten hat die öffentliche Hand eine ganze Palette von Schuldformen entwickelt. Der Staat kann seine Kredite am Kapitalmarkt des Inlandes und des Auslandes aufnehmen (interne bzw. externe Verschuldung); der direkte Zugang zur Notenbank (Notenbankkredit) ist ihm in der Bundesrepublik verwehrt, allerdings kann die Bundesbank im Zuge der Offenmarktpolitik Staatspapiere kaufen und damit indirekt dem Staat Kredite gewähren.                            Literatur: Hansmeyer, K.-H., Der öffentliche Kredit, 3.Aufl., Frankfurt a.M. 1984. Deutsche Butt- desbank, Entwicklung der Staatsverschuldung seit Mitte der achtziger Jahre, in: Monatsberichte der Deutschen Bundesbank, 43. Jg., Nr. 8/1991, S. 32 ff.

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