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öffentlicher Personennahverkehr

(ÖPNV) öffentlicher Personennahverkehr Beförderung von Personen innerhalb eines Gemeindegebietes oder über Strecken bis zu 50 km, die infolge gemeinwirtschaftlicher Verkehrsbedienung der verschiedenen Verkehrsträger für jedermann zur Verfügung steht. Der ÖPNV unterliegt, sofern er mit Strassenbahnen, Omnibussen, Oberleitungsbussen, Taxen (Taxiverkehr) und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr betrieben wird, den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes, wenn er durch die Bundesbahn (im U- bzw. S-Bahnbetrieb) bzw. die Bundespost (im Postbusverkehr) betrieben wird, den für diese Unternehmen zutreffenden gesetzlichen Regelungen (allgemeines Eisenbahngesetz, Bundesbahngesetz, Bundespostgesetz). 1988 waren 173 Verkehrsunternehmen als ordentliche Mitglieder und 20 Verkehrsunternehmen (darunter zwölf ausländische) als ausserordentliche Mitglieder des ÖPNV im Verband öffentlicher Verkehrsbetriebe (VÖV) Köln, zusammengeschlossen. Das Angebot an Verkehrsleistungen im ÖPNV wird von privaten gewerblichen Unternehmen (etwa 6%), von Unternehmen der öffentlichen Hand (etwa 81%) und gemischtwirtschaftlichen Unternehmen (etwa 13%) erbracht (öffentliche Verkehrsunternehmen). Wegen der oben angeführten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen und infolge regional- sowie umweltschutzpolitischer Zielsetzungen, aber auch wegen der Nachfrageschwankungen, erreichen besonders kommunale Verkehrsunternehmen keine Kostendeckung. Die Qualität des Angebots im ÖPNV kann und wird durch Koordination verschiedener Verkehrsträger gesteigert (Verkehrsverbund). Spätestens seit dem Gutachten über die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (1969) ist der ÖPNV Gegenstand verschiedenartiger Verkehrs- und regionalpolitischer Förderung. Beispielsweise dienen die staatliche Förderung des Infrastruktur- ausbaus nach dem Gemeindeverkehrsfinan- zierungsgesetz und die Hilfen der Nahver- kehrsinvestitionsprogramme der Länder der Verbesserung der Qualität der Verkehrsleistungen (Verkehrsqualität) im ÖPNV, somit auch der Wahrung seiner Bestände im Konkurrenzkampf mit dem Bedarfs-, Gele- genheits- und Individualverkehr auf der Strasse. Wie die Zahlen der Tabelle zeigen, kann der ÖPNV seinen Marktanteil nicht halten. Neue Technologien für den ÖPNV befinden sich im Entwicklungsstadium; dazu zählen Kabinentaxis, bedarfsgesteuerte Omnibussysteme, Dual-Mode-Systeme und Ma- gnet-Schwebebahn-Systeme. Die Tarifpolitik im ÖPNV kann nur in beschränktem Masse zu einer Verbesserung der Kostendeckung beitragen; der zeitweilig diskutierte Nulltarif ist kein geeignetes Mittel der Nachfrageumlenkung. Die Tarife bedürfen einer landes- bzw. bundesbehördlichen Zustimmung bzw. Genehmigung. Für die Gewährung von Sondertarifen (etwa im Ausbildungsverkehr) können Unternehmen des ÖPNV staatliche Ausgleichszahlungen beanspruchen.       

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