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Apotheken Werbung

Die Werbung der Apotheken ist durch die Werberichtlinien der Bundesapotheken- kammer stark beschnitten und beschränkt sich praktisch auf die Schaufensterwer­bung und die Ladengestaltung und Wa­renpräsentation. Als standeswidrig gelten insb. Anzeigen in Zeitungen und Zeitschrif­ten, Prospekte, Adressbuchwerbung sowie jegliche Direktwerbung und Außenwer­bung, die über die Kennzeichnung des La­dens selbst hinausgeht.

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