Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Genossenschaftliche Bankengruppe

(Deutschland). Die genossenschaftliche Bankengruppe (auch: genossenschaftlicher Finanzverbund) in Deutschland ist als dezentrales, mehrstufiges System aufgebaut. Den Mittelpunkt darin bilden die rechtlich und wirtschaftlich unabhängigen   Volks- und Raiffeisenbanken (Primärbanken). Auf den weiteren Stufen sind die WGZ-Bank eG (Düsseldorf) und die DZ BANK AG (Frankfurt a. M.) als ge­nossenschaftliche Zentralbanken angesiedelt. Zur genossenschaftlichen Bankengruppe gehören darüber hinaus zahlreiche Verbundunternehmen. Die deutschen Kreditgenossenschaften sind in einem gemein­samen Dachverband, dem Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken, organisiert und verfolgen im deutschen Drei-Säulen-Bankensystem eine einzigartige Zielsetzung. Siehe auch   Genossenschaft, deutsche und   Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft, österreichi­sche.

siehe   Genossenschaftliche Bankengruppe.

Gesamtheit der Kreditgenossenschaften, ihrer Zentralinstitute (auf regionaler wie auf Bundesebene), ihrer Verbände und anderen Gemeinschaftseinrichtungen. In Deutschland entstanden Kreditgenossenschaften seit Ende des 18. Jh. Sie entwickelten sich lange Zeit in zwei organisatorisch getrennten Teilsektoren: als gewerbliche oder städtische Kreditgenossenschaften (auch: Volksbanken) und als ländliche Kreditgenossenschaften (auch: Raiffeisenbanken). Seit 1972 sind beide zu einer einheitlichen Organisation zusammengewachsen - mit gemeinsamen Verbänden und Zentralinstitutionen. Spitzeninstitute auf regionaler Ebene sind neun genossenschaftliche Zentralbanken (früher: Zentralkassen); Spitzeninstitut auf Bundesebene ist die DG BANK Deutsche Genossenschaftsbank. Für ergänzende Geschäftsbereiche bestehen zentrale Spezialinstitute: Bausparkasse Schwäbisch Hall, R -1- V Versicherung, Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank, Münchner Hypothekenbank, Union-Investment-Gesellschaft, Deutsche Immobilienfonds AG. Zentralverband ist der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR).   Literatur: Röbm, H./Schirra, G., Struktur und Organisationsprobleme des genossenschaftlichen Bankenverbundes, Stuttgart 1976. Vieboff, F., Zum Zusammenwirken in der kreditgenossenschaftlichen Organisation, Frankfurt a. M. 1980.

Vorhergehender Fachbegriff: Genossenschaften, Ländliche | Nächster Fachbegriff: genossenschaftliche Zentralbanken



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Konditionalprogramm | Kontenplan | Zweckaufwendung (oder Betriebsaufwendung)

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon