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Insassenunfallversicherung

Diese Kraftfahrzeug-Unfallversicherung bietet Versicherungsleistungen bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Unfälle mit dem versicherten Fahrzeug. Die Insassenunfallversicherung ist eine spezielle Form der Unfallversicherung und wie diese als Summenversicherung ausgestaltet. Sie wird vom Versicherungsnehmer als Eigenversicherung und in Bezug auf mitfahrende Insassen als Fremdversicherung genommen. Die Insassenunfallversicherung ist keine Pflichtversicherung und unterliegt daher nicht den Bestimmungen des Pflichtversicherungsgesetzes. Empfehlenswert ist die Insassenunfallversicherung für Fahrgemeinschaften zum Arbeitsplatz, die durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht abgesichert sind, für die regelmässige Beförderung von Geschäftsfreunden oder bei häufigen Autoreisen ins Ausland mit dem versicherten Fahrzeug. Die Insassenunfallversicherung leistet nur, wenn es nach einem Unfall keinen Schuldigen gibt, der Unfallverursacher Fahrerflucht begeht oder keinen Versicherungsschutz hat. In allen anderen Fällen leistet die obligatorische Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Versicherungsschutz besteht bei den am häufigsten abgeschlossenen Insassenunfallversicherungen nach Pauschal- oder Platzsystem für alle Insassen des im Versicherungsschein angegebenen Kraftfahrzeugs. In Abgrenzung zur Unfallversicherung muss sich der Unfall in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Benutzen, Lenken, Be- und Entladen oder Abstellen des versicherten Kraftfahrzeugs ereignet haben. Dabei ist es nicht erforderlich, dass die gesundheitliche Beeinträchtigung durch das Fahrzeug selbst verursacht wurde. Schadenbeispiele: * Verletzungen beim Ein- und Aussteigen, * Verletzungen beim Tanken, Waschen oder beim Reparieren und Warten des Fahrzeugs, * Verletzungen während der Anlieferung von Waren auf dem Grundstück des Kunden, * Verletzungen beim Absichern der Unfallstelle nach Unfall mit dem eigenen Fahrzeug. Die Insassenunfallversicherung kennt verschiedene Versicherungsformen: Nach dem Pauschalsystem ist jeder Insasse mit dem entsprechenden Teilbetrag der versicherten Pauschalsumme versichert. Befindet sich zum Zeitpunkt des Unfalls nur ein Insasse im Fahrzeug, so steht ihm die gesamte Versicherungssumme allein zur Verfügung. Bei zwei und mehr Insassen erhöht sich die zur Verfügung stehende Versicherungssumme automatisch um 50 Prozent der im Versicherungsvertrag fixierten Summe. Die so ermittelte Versicherungssumme wird dann zu gleichen Teilen auf die versicherten Personen aufgeteilt. Auch nicht verletzte Insassen werden bei der Aufteilung berücksichtigt. Beispiel: Im Versicherungsvertrag ist eine Todesfall-Leistung von 50 000 Euro nach dem Pauschalsystem dokumentiert. Der Unfall ereignet sich während einer Fahrt mit dem versicherten Fahrzeug. Zum Zeitpunkt des Unfalls befinden sich vier Insassen im Fahrzeug. Der Beifahrer erleidet tödliche Verletzungen, während die übrigen drei Insassen mit dem Schrecken davonkommen. Durch die Summenerhöhung steht eine Versicherungssumme von 75 000 Euro zur Verfügung. Diese Summe wird auf die vier Insassen aufgeteilt - je Person 18 750 Euro. Beim Platz- oder Personensystem wird eine bestimmte Anzahl von namentlich nicht genannten Personen oder Plätzen mit der gleichen Versicherungssumme versichert. Diese Versicherungsform wird in der Praxis häufig bei Omnibussen oder Kleinbussen gewählt. Typisches Beispiel: Sportvereine. Sofern sich zum Unfallzeitpunkt mehr Insassen als versicherte Plätze im Fahrzeug befinden, wird die Entschädigung für die einzelne Person entsprechend gekürzt. Der Versicherer ist verpflichtet, bei Tagegeldern und im Todesfall innerhalb eines Monats oder bei Invaliditätsleistungen innerhalb von drei Monaten gegenüber dem Versicherten zu erklären, ob und in welcher Höhe eine Entschädigungspflicht anerkannt wird. Die Frist beginnt mit dem Zugang der vollständigen Unterlagen, die der Versicherungsnehmer zur Feststellung des Unfallhergangs und der Unfallfolgen beizubringen hat.

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