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Marketmaker

Begr. f. d. professionellen Börsenhändler, der gleichzeitig bestimmte handelbare Papiere (wie Wertpapiere; Futures, Optionen) zu einem (relativ niedrigen) Geldkurs nachfragt und zu einem (relativ höheren) Briefkurs anbietet. Der M. stellt also verbindliche Bids und Asks, zu denen er bereit ist, näher quantifizierte Mengen der genannten Papiere für eigene Rechnung zu kaufen oder zu verkaufen. Er ermöglicht dadurch die Marktpreisfindung der betreffenden Papiere. Der M. nennt potenziellen Kontrahenten auf Anfrage Preise, ohne zu wissen, ob die Nachfragenden auch tatsächlich kaufen oder verkaufen wollen. Aus dieser Funktion ergeben sich für die Marktpartner mehrere Vorteile: Der M. hat stets einen Partner für einen sofortigen Geschäftsabschluss - unabhängig von der Marktlage; er bietet einen „Sofortigkeitsservice". Die Bonität des M. ist zweifelsfrei. Seine Kurse sind marktgerecht (er kauft und verkauft ja tatsächlich). Da die M. ihrerseits in Konkurrenz zueinander stehen, sind die von ihnen festgelegten Preise i. d. R. marktnah. Der Gewinn des M. liegt in der Realisierung der Differenz zwischen Brief- und Geldkurs. Das M.-Prinzip wird - im Vergleich mit dem traditionellen „Auktionsprinzip" - als das effizientere Kursermittlungsverfahren an den Börsen betrachtet. An der London Stock Exchange trat der M. 1986 an die Stelle der Broker und Jobber im früheren Trennsystem.

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