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Preisgarantien

sind monetäre Qualitätsgarantien im Rah­men des Nachkaufmarketing und der Preisdurchsetzung, dieinsb. das Vertrags­verhältnis zwischen Handelsunternehmen und Endverbrauchern betreffen. Sie bezie­hen sich zum einen auf gesetzliche Regelun­gen (Wandelung, Minderung §§ 462, 465 BGB), können jedoch auch als freiwillige Garantieverpflichtungen der Unternehmen über die gesetzliche Anspruchsgrundlage hinaus gehen. Im letzteren Fall sind sie hin­sichtlich ihres Umfangs sowie ihrer Gel­tungsdauer individuell zu gestalten. In Form von Geld-zuriick-Garantien bei Nichtgefal­len oder Preiserlassungsgarantien bei nach­weislich geringeren Konkurrenzpreisen sol­len Preisgarantien das subjektiv empfundene Kaufrisiko der Konsumenten reduzieren. Bezogen auf die Nachkaufphase besitzen Preisgarantien eine große Bedeutung für die Nachkaufzufriedenheit (Zufriedenheits­forschung). Als kostengünstige standar­disierte Sofort-Maßnahme kann insb. die Geld-zurück-Garantie zu einer schnellen Zufriedenstellung der Kunden beitragen.

Literatur:  Riemer, M., Beschwerdemanagement, Frankfurt, New York 1986. Witt, F.J., Zur Garan­tiepolitik im Rahmen des Beschwerdemanage­ment - die „Geld-zurück-Garantie“, Ergebnisse einer empirischen Untersuchung, in: Markenarti­kel, 49 Jg.(1987), Nr. 11, S. 545-548.

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