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Pressegrosso

Die Distribution von Presseerzeugnissen der Verlagswirtschaft, insb. Zeitungen und Zeitschriften, erfolgt in Deutschland über 82 Grossisten an gut 90.000 Einzelverkaufsstel­len (Ausnahme: Bahnhofsbuchhandel, der direkt beliefert wird). Die Grossisten haben sich zur Abnahme und Verbreitung aller Presseerzeugnisse verpflichtet und garantie­ren insoweit Pressefreiheit und Meinungs­vielfalt. Dies ist der Grund für die Duldung als Gebietsmonopolisten durch das Kartell­amt. Verlage tragen gegenüber dem Grosso das Warenrisiko (Remission), verfügen aber über das Recht zur Disposition von Auflagen. Die Ausübung wirtschaftlicher Macht oder gezielte Anreize zur Bevorzu­gung von Verlagen und Verlagserzeugnissen würden dieses - weltweit als vorbildlich an­gesehene - Vertriebssystem gefährden. Ein ungeschriebener Verhaltenscodex verhin­dert solche Eingriffe (Verlagsmarketing). K.

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