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terms-of-trade-Effekt

a) Verbesserung der - terms of trade eines Landes nach Erhebung eines Importzolls: Der Effekt besteht darin, dass ein Teil der Zollbelastung des Importgutes von den ausländischen Exporteuren getragen wird. Der Inlandspreis des Importgutes steigt demzufolge nicht um den vollen Zollbetrag. Der terms-of-trade-Effekt ist um so größer, je kleiner (absolut) die Elastizität der ausländischen Importnachfrage und (bei nicht völlig elastischer Importnachfrage des Auslands) je geringer der Anteil der Zolleinnahmen ist, der für den Kauf von Importgütern verwandt wird. Außerdem ist er von der Höhe des Zolls abhängig. Das innerhalb eines Zwei-Länder-/ZweiGüter-Modells abgeleitete terms-of-tradeArgument wird zwar bei theoretischen Überlegungen häufig verwendet (z.B. SAMUELSON-STOLPER-Theorem, - Integration, Optimalzoll-Theorie), ist jedoch, zumal für ein kleines Land, kaum von praktischer Bedeutung. b) Beschäftigungswirkung einer wechselkursbedingten - terms-of-trade-Änderung: Durch eine Abwertung der Inlandswährung werden die terms of trade des Inlands verschlechtert - eine Aussage, die nur bei besonderen Angebots- und Nachfrageelastizitäten der Export- und Importgüter (z.B. bei unendlich großen Angebotselastizitäten in beiden Ländern) und unter Berücksichtigung der jeweiligen Ausgangslagen der Leistungsbilanz abgeleitet werden kann. Aufgrund der wechselkursbedingten Verschlechterung der terms of trade sinkt das inländische Realeinkommen, genauso, wie das Realeinkommen eines Haushalts sinkt, wenn die Preise der von ihm gekauften Güter steigen. Unterstellt, dass die Haushalte bei steigenden Preisen und gegebenen Geldeinkommen ihren monetären Konsum erhöhen, kommt durch die abwertungsbedingte terms-of-trade-Verschlechterung eine expansive Wirkung zustande (termsof-trade-Effekt), die tendenziell eine Verschlechterung der Leistungsbilanz bewirkt. Unter Hinweis auf den terms-of-tradeEffekt der Abwertung läßt sich u.a. zeigen, dass · die Summe der Importelastizitäten größer als Eins sein muß, wenn die Leistungsbilanz nach der Abwertung auch auf Dauer ausgeglichen bleiben soll (Zahlungsbilanz-Ausgleichsmechanismen), · Beschäftigungsschwankungen auch bei flexiblen Kursen übertragen werden können (LAURSEN-METZLER-Fall). Praktische Bedeutung kommt diesem Effekt jedoch kaum zu, weil man bei diesen Überlegungen die Zahlungsbilanz vereinfacht mit der Leistungsbilanz gleichsetzt. c) Ein terms-of-trade-Effekt spielt auch im Konzept der kostenniveauneutralen Lohnpolitik des Sachverständigenrates eine zentrale Rolle.

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